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Die jüngste Stiftung der Universität

In diesem Jahr schüttet die Grünewald-Zuberbier-Stiftung erstmals Geld aus

Freiburg, 03.05.2017

Die jüngste Stiftung der Universität

Foto: Peter Mesenholl

Sie fördern Studierende bei Auslandsaufenthalten und Forschungsarbeiten, unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihren Projekten und geben Lehrenden die Möglichkeit, neue Ideen in ihren Seminaren und Vorlesungen umzusetzen: Die 51 Stiftungen der Universität Freiburg tragen den unverwechselbaren Charakter ihrer jeweiligen Gründerinnen und Gründer. In einer Reihe stellt Sarah Schwarzkopf einige Stiftungen vor.

Auf Neuland begibt sich die Universität Freiburg 2017 mit der Grünewald-Zuberbier-Stiftung. Die zweitgrößte und gleichzeitig jüngste Stiftung der Universität schüttet in diesem Jahr zum ersten Mal Geld aus. „Wir haben noch keine Erfahrungswerte, denn es gibt noch niemanden, der gefördert wurde", berichtet Jasmin Bernhard von der Stiftungsverwaltung der Universität Freiburg.

Die Stiftungserträge kommen Studierenden und jungen Forschenden an der Medizinischen Fakultät und an der Fakultät für Biologie zugute.
Foto: Peter Mesenholl

Prof. Dr. Gerhard Grünewald und seine Frau Dr. Erika Grünewald-Zuberbier haben ihr gesamtes Vermögen – knapp 2.200.000 Euro – der Universität Freiburg zur Errichtung einer Treuhandstiftung vermacht. Das Ehepaar forschte gemeinsam in der Neurowissenschaft über die Hirnaktivität während Handbewegungen, unter anderem an der Neurologischen Universitätsklinik mit Abteilung für Neurophysiologie in Freiburg. Es wollte mit den Stiftungserträgen den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Freiburg an der Medizinischen Fakultät und an der Fakultät für Biologie fördern. Bei der Formulierung ihres Testaments betonten die beiden besonders, dass ihre Stiftung Männer und Frauen in gleichem Umfang fördern und dabei keinen Unterschied hinsichtlich der Nationalität machen solle. Sie soll Studierende und Forschende in den Fächern Medizin und Biologie mit Zuschüssen für Auslandsaufenthalte unterstützen, zum Beispiel über Stipendien. Voraussetzung ist, dass es sich um lange, also mehrmonatige Aufenthalte an ausländischen Universitäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen handelt, die zum Zweck des Studiums, der Weiterbildung oder der wissenschaftlichen Tätigkeit gedacht sind.


Die Grünewald-Zuberbier-Stiftung gibt es bereits seit 2014. Dass eine Stiftung erst im dritten Jahr nach ihrer Gründung zum ersten Mal ausschüttet, ist nicht ungewöhnlich: „In den beiden auf das Gründungsjahr folgenden Jahren müssen wir keine Ausschüttungen vornehmen. Was in dieser Zeit durch die Geldanlage dazukam, haben wir zur Aufstockung des Kapitalstocks verwendet", erklärt Andreas Lang, Leiter der Abteilung Stiftung und Vermögen an der Universität Freiburg. Das ist das übliche Vorgehen der Universität bei neu gegründeten Stiftungen.


Die Grünewald-Zuberbier-Stiftung ist eine der drei eigenständig verwalteten Stiftungen der Universität Freiburg. Das heißt, sie gehört weder dem Stiftungsfonds noch der Vereinigten Studienstiftungen-Verwaltung an. Den Vorschlag über die jährliche Vergabe der Stiftungsmittel machen die Dekanate der Medizinischen Fakultät und der Fakultät für Biologie gemeinsam. Dabei beziehen sie die Fakultätsvorstände mit ein. Während es in der Medizin bereits viele Stiftungen gibt, ist das Thema für die Biologie relativ neu. „Es ist für die beiden Fakultäten das erste Mal, dass sie sich gemeinsam damit auseinandersetzen müssen, was mit dem Geld passieren soll", so Bernhard. Der Betrag, den die Grünewald-Zuberbier-Stiftung 2017 ausschüttet, kann sich sehen lassen: Die beiden Fakultäten können insgesamt 21.500 Euro abrufen.

 

Stiftungen der Universität Freiburg

Die 51 Stiftungen der Universität Freiburg reichen teilweise bis ins Spätmittelalter zurück. Die 17 älteren bilden die Vereinigte Studienstiftungen-Verwaltung, die neueren gehören bis auf drei Ausnahmen zum Stiftungsfonds. Die Universität erhält das Grundkapital in Form von Sach- oder Geldmitteln und legt es an. Jährlich schüttet sie zwei Drittel der Erträge jeder Stiftung aus, das restliche Drittel legt sie als Inflationsausgleich zurück. Wer sich auf die Förderungen bewerben kann, haben die Stifterinnen und Stifter festgelegt. In der Regel zählt Bedürftigkeit vor Leistung. In der Satzung haben die Stifter auch den individuellen Zweck ihrer Stiftung definiert.

Alle Stiftungen im Überblick

 

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