Nur mit Maske auf dem Campus
Freiburg, 18.10.2020
Erweiterte Maskenpflicht für Studierende, Lehrende und alle anderen Anwesenden: Bei Veranstaltungen und im gesamten Studienbetrieb an der Universität Freiburg ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab sofort und bis auf Weiteres angeordnet.
Foto: Sandra Meyndt
Die Corona-Infektionszahlen steigen – im gesamten Bundesland ebenso wie in der Stadt Freiburg. Die Landesregierung hat am Samstag, 17. Oktober 2020 für ganz Baden-Württemberg die höchste Corona-Warnstufe ausgerufen. Schon am Tag zuvor hatte die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung erlassen, der zufolge eine Mund-Nasen-Bedeckung bei öffentlichen Veranstaltungen durchgängig getragen werden muss.
„Die neuen Vorgaben des Landes und der Stadt betreffen insbesondere den gesamten Studienbetrieb an der Universität Freiburg. Sie gelten für Studierende, Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle weiteren Anwesenden gleichermaßen“, erklärt Rektorin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein. Die erweiterte Maskenpflicht besteht unter anderem auf allen gemeinschaftlich genutzten Flächen in den Universitätsgebäuden, in allen Veranstaltungen in Präsenz, während der Nutzung von Betriebseinrichtungen wie beispielsweise Bibliotheken sowie beim freien studentischen Arbeiten in allen Räumlichkeiten der Universität. Sie ist ab sofort angeordnet und gilt bis auf Weiteres.
„Die aktuelle Entwicklung der Corona-Situation erfüllt mich mit großer Sorge. Sie wird auf jeden Fall weitere Einschränkungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern“, sagt Krieglstein. Das Rektorat werde sich hierzu zeitnah mit den Fakultäten abstimmen und die Hygieneordnung der Universität in den nächsten Tagen an die aktuelle Lage anpassen. „Ich möchte an alle Mitglieder unserer Universität appellieren: Bleiben Sie achtsam, halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein, schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Gemeinsam werden wir als Universitätsgemeinschaft diese Herausforderung meistern.“
Erweiterte Maskenpflicht
Das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist angeordnet
● ab Betreten von Universitätsgebäuden in allen Eingangsbereichen, Fluren, Durchgängen, Treppenhäusern, Aufzügen, Teeküchen und Sanitäranlagen,
● in allen Veranstaltungen in Präsenz, beispielsweise in Lehr- und Zulassungsveranstaltungen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen, Erstsemesterveranstaltungen, Tagungen und Konferenzen,
● bei der Nutzung von Betriebseinrichtungen wie Bibliotheken, dem Rechenzentrum, der Freiburger Akademie für Universitäre Weiterbildung (FRAUW)
● sowie bei freien studentischen Arbeiten in den Räumlichkeiten der Universität.
Die Vorschrift gilt gleichermaßen für Studierende, Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle weiteren Anwesenden.
Weitere Informationen
- Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg im Breisgau über infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 16. Oktober 2020
- Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg zur Ausrufung der dritten Pandemiestufe vom 17. Oktober 2020