Die vorläufigen Wahlergebnisse stehen fest
Freiburg, 26.06.2019
Bei den Universitätswahlen am 25. Juni 2019 haben Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftliches Personal, Studierende und eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden sowie Mitarbeitende aus Verwaltung und Technik der Universität Freiburg ihre Vertreterinnen und Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten gewählt. Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Senat lag in der Gruppe der Hochschullehrer zwischen 39 und 100 Prozent, bei den Studierenden bei 13,64 Prozent.
Der Senat repräsentiert alle Bereiche der Hochschule. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder der Studierenden sowie der Doktoranden dauert ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre. Die Amtszeiten beginnen jeweils am 1. Oktober 2019. Aufgrund ihres Amtes gehören außerdem der Rektor, der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte dem Gremium an. Die Fakultätsräte beziehungsweise Großen Fakultätsräte haben auf der Ebene der Fakultäten ähnliche Aufgaben und Funktionen wie der Senat für die Gesamtuniversität.
Die Universitätswahlen 2019 haben erstmals auf Basis des novellierten Landeshochschulgesetzes und einer entsprechend überarbeiteten Wahlordnung stattgefunden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Zusammensetzung und die Mehrheitsverhältnisse in den Hochschulgremien. So werden die Hochschullehrer jeweils von zwei gewählten Mitgliedern jeder Fakultät im Senat vertreten. Eine weitere Neuerung ist, dass die Doktoranden als neue Statusgruppe aufgenommen wurden und damit eine Stärkung ihrer Position erfahren.
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl
Kontakt:
Ulrike Hülsmann
Wahlleiterin
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Tel.: 0761/203-4850
ulrike.huelsmann@zv.uni-freiburg.de