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Senat beschließt Zivilklausel

Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung an der Universität Freiburg müssen auf friedliche Ziele ausgerichtet sein

Freiburg, 29.01.2014

Der Senat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat entschieden, eine Zivilklausel in die Grundordnung der Universität aufzunehmen. Sie besagt, dass Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung – unter Wahrung der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit – auf friedliche Ziele ausgerichtet sein müssen. Das Rektorat wird dem Senat und dem Universitätsrat künftig jährlich berichten, ob diese Ziele eingehalten wurden. Der Bericht muss die Rechte Betroffener und Dritter, insbesondere die Wissenschaftsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wahren und soll öffentlich zugänglich sein. Für eine Zivilklausel an der Universität hatten sich insbesondere die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat eingesetzt.

 

Kontakt:
Prof. Dr. Gunther Neuhaus
Prorektor für Forschung
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Tel.: 0761/203- 67592
E-Mail: prorektor.forschung@uni-freiburg.de

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