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Freiheit und Sicherheit

Freiburger Jurist erhält Preis der Deutsch-Französischen Hochschule für Arbeit zu Verhaftungen und Freiheitsschutz

Freiburg, 01.12.2015

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Patricia Oster-Stierle, Präsidentin der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH), Preisträger Harald Weiß, Patrice Neau, Vizepräsident der DFH, und Nikolaus Meyer-Landrut, der deutsche Botschafter in Frankreich (von links). Foto: F. Brunet/DFH

Das Strafverfahren wird europäisiert – was können die Nachbarländer Deutschland und Frankreich voneinander lernen? Der Freiburger Rechtswissenschaftler Dr. Harald Weiß erhält einen von drei Dissertationspreisen der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) für seine Arbeit zum Thema „Haft ohne Urteil. Strafprozessuale Freiheitsentziehungen im deutsch-französischen Vergleich“. Die DFH vergibt die Auszeichnung für herausragende binationale Promotionsprojekte. Damit will sie einen frühzeitigen Austausch zwischen grenzüberschreitend tätigen Einrichtungen und binational ausgebildetem wissenschaftlichen Nachwuchs anregen. Der Preis ist mit 4.500 Euro dotiert und wird von der Robert Bosch Stiftung gefördert.

Bei Polizeihaft und Untersuchungshaft handelt es sich um die stärksten staatlichen Eingriffe gegenüber nicht verurteilten Bürgerinnen und Bürgern. In seiner Dissertation vergleicht Weiß, wie das deutsche und das französische Recht mit dem Spannungsverhältnis zwischen wirksamer Strafverfolgung und rechtsstaatlichen Garantien umgehen. Seine Untersuchung verdeutlicht, dass zwischen den beiden Ländern bei der Umsetzung des Freiheitsschutzes große Unterschiede bestehen. Während die Regelungen in Deutschland seit Erlass der Strafprozessordnung weitgehend unverändert sind, versucht der französische Gesetzgeber sie ständig zu verbessern. „Inzwischen haben festgenommene Personen in Frankreich bei Vernehmungen effektiveren Zugang zu einem Verteidiger als in Deutschland“, stellt Weiß fest. Umgekehrt vermeide das deutsche Recht mit seiner Verhältnismäßigkeitskontrolle im Einzelfall die in Frankreich zu beobachtenden Rechtsschutzlücken. Im Zuge der europarechtlichen Harmonisierung finde neuerdings aber eine Angleichung der Schutzstandards statt.

Weiß hat Rechtswissenschaften in München und Paris/Frankreich studiert. Von 2009 bis 2013 war er Referent für Europäisches Strafrecht und Leiter des Frankreich-Referats am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Seine Doktorarbeit verfasste er an einem deutsch-französischen Doktorandenkolleg der Universitäten Freiburg und Strasbourg. Die Arbeit, die im August 2015 erschienen ist, wurde von der International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law gefördert. Im Juli hat die Max-Planck-Gesellschaft die Dissertation bereits mit der Otto-Hahn-Medaille für herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet. Heute arbeitet Weiß als Rechtsanwalt in Brüssel/Belgien.
 


Kontakt:
Dr. Harald Weiß
Tel.: 0032 496226522
E-Mail: harald.weiss@gleisslutz.com


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