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Was sich auf dem Campus ändert

Ab dem 11. Januar 2021 tritt eine neue Verordnung zum Studienbetrieb in Kraft

Freiburg, 10.01.2021

Bibliotheken, Sportstätten, Ausgangssperre: Dazu sieht die neue „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ des Landes Baden-Württemberg Änderungen vor. Was bedeutet das für Studierende und Beschäftigte der Universität Freiburg?

Foto: Sandra Meyndt

Am Sonntagabend hat das Land Baden-Württemberg eine neue „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ erlassen, die ab dem 11. Januar in Kraft tritt und zunächst bis zum 31. Januar 2021 gelten soll. Die bisherigen Regelungen zum Studienbetrieb bleiben davon größtenteils unberührt. Für die Universität Freiburg bedeutet das, dass auch nach dem 11. Januar die Präsenzlehre weitgehend ausgesetzt bleibt und nur solche Veranstaltungen oder Klausuren in Präsenz stattfinden, die nicht in digitalen Formaten möglich sind und vom Rektorat genehmigt wurden. Es gelten auch weiterhin die Regelungen der Hygieneordnung sowie der Stufe 5 des Stufenplans der Universität.

Bibliotheken, Sportstätten, Ausgangssperre

Die drei wesentlichen Änderungen betreffen die Bibliotheken, die Sportstätten und die Ausgangssperre: Archive und wissenschaftliche Bibliotheken bleiben zwar geschlossen, können aber einen Abholdienst anbieten: Mitglieder der Universität können Medien online bestellen und sie ab dem 13. Januar bei der Universitätsbibliothek abholen. Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen können Sportstätten wieder genutzt werden. Allerdings bleiben etwa die Angebote des Allgemeinen Hochschulsports weiterhin ausgesetzt. Zudem können Lehrende unaufschiebbare akademische Veranstaltungen auch in Zeiten der allgemeinen Ausgangssperre, die von 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt, abhalten. Die Verordnung hebt jedoch hervor, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handeln solle.

Homeoffice und mehr Informationen

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Forschung, Lehre sowie Verwaltung, Service und Technik gilt ab dem 11. Januar weiterhin: Falls Homeoffice nicht möglich sein sollte, können die Beschäftigten wieder in Präsenz arbeiten – unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen, die in der Hygieneordnung der Universität zusammengefasst sind. Homeoffice-Regelungen treffen Beschäftigte in Absprache mit ihren Vorgesetzen. Die Mensen Rempartstraße und Institutsviertel bieten ab dem 11. Januar wieder Mittagessen zum Mitnehmen an.

Das Team der Koordinierungsstelle Corona der Universität Freiburg wird nun gemeinsam mit unterschiedlichen universitären Einrichtungen die Inhalte der neuen Verordnung prüfen und umsetzen. Die Mitglieder der Universität werden so schnell wie möglich per E-Mail sowie auf der entsprechenden Website über die Details informiert.

 

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