Wahl für das Prorektorat für Studium und Lehre
Freiburg, 02.02.2021
Die Universität Freiburg wählt ihre Prorektorin oder ihren Prorektor für Studium und Lehre. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie findet die gemeinsame Sitzung der Wahlgremien Senat und Universitätsrat per Videokonferenz statt. Der Wahlakt erfolgt über den BSCW-Server der Universität. Das Rechenzentrum ermöglicht die im Landeshochschulgesetz festgeschriebene Zulassung der Hochschulöffentlichkeit über einen Livestream.
Wer verantwortet die Themen Studium und Lehre künftig auf Rektoratsebene? Die Wahl am 9. Februar 2021 soll darüber entscheiden. Foto: Sandra Meyndt
Am 9. Februar 2021 um 14.15 Uhr beginnt die gemeinsame Sitzung des Senats und des Universitätsrats zur Wahl der Prorektorin oder des Prorektors für Studium und Lehre. Angesichts des regionalen Infektionsgeschehens sowie des allgemeinen Verlaufs der Corona-Pandemie wird die Sitzung als Videokonferenz stattfinden. Der Wahlakt erfolgt über den BSCW-Server der Universität. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist sichergestellt.
Anmeldung zum Livestream über den UniAccount
Der Wahlakt ist laut Landeshochschulgesetz hochschulöffentlich. Außerdem entscheiden die Gremien zu Beginn der Sitzung, ob die Hochschulöffentlichkeit auch zu weiteren Teilen, insbesondere zur Vorstellung der Kandidatin oder des Kandidaten, zugelassen wird. Das Rechenzentrum richtet einen Livestream ein, der alle hochschulöffentlichen Teile der Sitzung überträgt. Alle interessierten Mitglieder der Universität können den Livestream verfolgen, indem sie sich mit ihren UniAccount-Zugangsdaten inklusive Passwort auf der Online-Lernplattform ILIAS anmelden. Dies ist beispielsweise auch von zu Hause aus möglich – ein Anschluss an das Universitätsnetz ist nicht erforderlich. Mitglieder und Angehörige der Universität, die keinen UniAccount haben, können über Tamara Ursprung vom Rechenzentrum unter der Telefonnummer 0761/203-4647 oder per E-Mail bis spätestens 8. Februar 2021, 16 Uhr einen Zugang zum Livestream beantragen.
Mehrheit in beiden Gremien erforderlich
Gewählt ist, wer jeweils in beiden Gremien die erforderliche Mehrheit erreicht. Im ersten Wahlgang wird die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder benötigt: 22 im Senat, sechs im Universitätsrat. In einem möglichen zweiten Wahlgang wäre die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, im dritten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Universität Freiburg wird noch am Wahltag die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung, die auch auf der Website der Universität eingestellt wird, über das Ergebnis der Wahl informieren.
Hinweise zum Livestream (Anleitung am Beispiel der Wahl des Prorektors für Forschung und Innovation vom 16. Dezember 2020)
Nicolas Scherger