Wahl der Rektorin oder des Rektors verschoben
Freiburg, 11.03.2020
Das Land Baden-Württemberg hat am 17. April 2020 seine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert: Außerhalb des öffentlichen Raums bleiben Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen demnach bis zum 3. Mai 2020 verboten. Vor diesem Hintergrund und angesichts der ernst zu nehmenden Entwicklung des Verlaufs der Corona-Pandemie wird die für Mittwoch, 29. April 2020, vorgesehene gemeinsame Sitzung von Senat und Universitätsrat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Universität Freiburg verschoben. Als neuer Termin ist der 27. Mai 2020 angedacht.
Wer trägt ab Oktober 2020 die Amtskette? Die Rektorwahl – voraussichtlich am 27. Mai 2020 – soll darüber entscheiden. Foto: Manfred Zahn
Mitte November 2019 hat die Universität Freiburg die Ausschreibung veröffentlicht, am 16. Dezember endete die Bewerbungsfrist, nun steht der entscheidende Termin bevor: Senat und Universitätsrat beabsichtigen, voraussichtlich am 27. Mai 2020 in gemeinsamer Sitzung die Rektorin oder den Rektor, die oder der zum 1. Oktober 2020 die neue Amtszeit antreten soll, zu wählen. Gewählt ist, wer in beiden Gremien die erforderliche Mehrheit erreicht. Dabei ist im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder erforderlich: 22 Stimmen im Senat, sechs im Universitätsrat. In einem möglichen zweiten Wahlgang wäre die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, im dritten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. An der Universität Freiburg ist dies die erste Rektorwahl nach dem 2018 novellierten Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg, das die Rechte der gewählten Hochschullehrenden gestärkt hat: Sie verfügen im Senat seit Beginn der neuen Amtsperiode im Oktober 2019 über eine eigene Mehrheit, nachdem im Juni 2019 erstmals Universitätswahlen nach dem neuen LHG stattgefunden hatten.
Wahlvorschlag der Findungskommission
Das Wahlverfahren für hauptamtliche Mitglieder der Hochschulleitung wird in Paragraf 18 des LHG ausführlich beschrieben. Vereinfacht dargestellt, setzt der Vorsitzende des Universitätsrats zur Vorbereitung der Wahl eine Findungskommission ein. In ihr sind je sieben Mitglieder der beiden Gremien, die von den beiden Gremien jeweils benannt und in geheimer Wahl gewählt werden, vertreten. Die Kommission sichtet die Bewerbungen, wobei sie auch nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen zulassen sowie aktiv auf weitere Personen zugehen kann. „15 Bewerberinnen und Bewerber haben bis zum Ablauf der Frist ihre Unterlagen eingereicht“, berichtet Andreas Barner. Diese hat in einem ersten Schritt entschieden, wer zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden soll. Mit diesen ausgewählten Personen hat die Findungskommission dann Gespräche geführt. Im weiteren Verfahren hat die Findungskommission einen Wahlvorschlag beschlossen und ihn mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg abgestimmt. „Das Feld ist vergleichsweise groß, und wir haben erfreulicherweise überzeugende und gute Bewerbungen erhalten“, sagt Barner. „Wir haben uns Zeit genommen, um die aus unserer Sicht für die Universität bestmögliche Auswahl zu treffen und dabei in der Kommission einen möglichst breiten Konsens zu erzielen.“
Als Vorsitzender der Findungskommission will Andreas Barner die bestmögliche Wahl für das Amt des Rektors der Universität Freiburg empfehlen. Foto: Sandra Meyndt
Das im LHG beschriebene Verfahren gilt zudem auch für die Wahl der Prorektorin oder des Prorektors für Studium und Lehre, die oder der ebenfalls zum 1. Oktober 2020 die neue Amtszeit antreten soll. Der Zeitplan für diese Wahl steht gegenwärtig noch nicht fest.
Vertraulichkeit wird gewahrt
Bei der Wahl hauptamtlicher Rektoratsmitglieder handelt es sich um vertrauliche Personalentscheidungen. „Zum Schutz der Bewerber und aus Respekt vor dem Verfahren ist es selbstverständlich, dass die Findungskommission diese Vertraulichkeit wahrt und keine Auskünfte zu einzelnen Personen erteilt“, sagt Barner. Ob diese ihre Kandidatur öffentlich machen möchten oder nicht, ist ihre persönliche Entscheidung. Die Universität Freiburg wird die Wahlergebnisse jeweils am Tag der Abstimmung bekanntgeben.
Als neuer Termin für gemeinsame Sitzung von Senat und Universitätsrat ist der 27. Mai 2020 angedacht. Der Wahlakt ist hochschulöffentlich. Darüber hinaus entscheiden die Gremien zu Beginn der Sitzung, ob die Hochschulöffentlichkeit auch zur Kandidatenvorstellung zugelassen wird. Die Universität wird so bald wie möglich über den genauen Zeitplan informieren.
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