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Was die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern für die Universität Freiburg bedeuten

Freiburg, 08.01.2021

Die täglichen Ansteckungszahlen bleiben hoch, neue Varianten des Coronavirus, die leichter von Mensch zu Mensch übertragbar sind, verschärfen das Infektionsgeschehen: Am 5. Januar 2021 verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern. Was bedeuten sie für die Universität Freiburg?

Foto: Sandra Meyndt 

Der bundesweite Lockdown, der Mitte Dezember 2020 in Kraft trat, hat leider noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die angespannte Lage drückt sich auch in den Beschlüssen von Bund und Ländern aus, die Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang Januar vorstellte. Der Lockdown wird nicht nur bis zum 31. Januar 2021 verlängert, sondern sogar verschärft. Zu den von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien wird nun jedes Bundesland konkrete Regelungen erlassen. Damit ist in Baden-Württemberg erst an diesem Wochenende zu rechnen.

„Wir gehen davon aus, dass die bisher geltenden Regelungen zum Studienbetrieb, die das Land Baden-Württemberg im Dezember des vergangenen Jahres erlassen hat, weitgehend bestehen bleiben“, sagt Rektorin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein. Mit einer Lockerung der Maßnahmen sei aufgrund der aktuellen Lage eher nicht zu rechnen, fügt Dr. Petra Markmeyer-Pieles, Leiterin der Stabsstelle Sicherheit, an. Für die Universität Freiburg bedeutet das, dass auch nach dem 11. Januar 2021 die Präsenzlehre weiterhin größtenteils ausgesetzt bleibt und nur solche Veranstaltungen oder Klausuren in Präsenz sattfinden, die nicht in digitalen Formaten möglich sind und vom Rektorat genehmigt wurden. Es gelten auch weiterhin die Regelungen der Hygieneordnung sowie der Stufe 5 des Stufenplans.

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung Studienbetrieb des Landes musste die Universität auch alle Bibliotheken, Sportstätten und Sportanlagen für den Studienbetrieb und den Publikumsverkehr schließen. „Bislang liegen uns keine Informationen des Landes vor, ob auch diese Regelungen weiter verlängert werden“, sagt Markmeyer-Pieles.

Scan-Service und Homeoffice

Die Universitätsbibliothek (UB) versorgt ihre Nutzerinnen und Nutzer allerdings auf anderen Wegen mit der notwendigen Literatur: Mitglieder der Universität können Aufsätze aus Zeitschriften und Sammelwerken aus den Beständen der UB und der Fachbibliotheken über den Scan-Service bestellen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, Bücher aus dem ausleihbaren Bestand der UB per Post anzufordern. Die Mensen Rempartstraße und Institutsviertel bieten ab dem 11. Januar wieder Mittagessen zum Mitnehmen an.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Forschung, Lehre sowie Verwaltung, Service und Technik gilt ab dem 11. Januar weiterhin: Falls Homeoffice nicht möglich sein sollte, können die Beschäftigten wieder in Präsenz arbeiten – ebenfalls unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen, die bereits vor den Feiertagen galten. Diese sind in der Hygieneordnung der Universität zusammengefasst. Homeoffice-Regelungen treffen Beschäftigte in Absprache mit ihren Vorgesetzen. „Wir werden selbstverständlich alle Mitglieder per E-Mail sowie auf unserer Website umgehend nach der Veröffentlichung der neuen rechtlichen Vorgaben in Baden-Württemberg informieren“, betont die Rektorin.

Rimma Gerenstein

 

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