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Eingeschränkter Zugang zu Bibliotheken wieder möglich

Wie sich die neuen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg auf den Betrieb von Einrichtungen der Universität Freiburg auswirken

Freiburg, 09.03.2021

Das Land Baden-Württemberg hat am Sonntag, 7. März 2021, seine Corona-Verordnung sowie seine Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst aktualisiert. Die neuen Vorgaben erlauben es insbesondere, die Universitätsbibliothek (UB) als Lern- und Studienort teilweise wieder zur Verfügung zu stellen. Der Botanische Garten und das Uniseum bleiben dagegen geschlossen.


Foto: Sandra Meyndt

Sie ist der beliebteste Lernort der Universität Freiburg – und ab Mittwoch, 10. März 2021, darf sie ihre Türen wieder öffnen: Die UB ermöglicht für Mitglieder der Universität wieder einen eingeschränkten Zugang zu den Lesesälen und den Freihandmagazinen. In den Lesesälen stehen insgesamt 170 Lernplätze zur Verfügung. Wer einen Platz nutzen möchte, muss sich spätestens am Vortag über HISinOne (Suche nach der Veranstaltung "Zutritt Lesesaal") für ein festes Zeitfenster anmelden: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr oder 17.45 bis 21.45 Uhr. Die Buchung ist ab sofort möglich. Zudem können alle angemeldeten Nutzerinnen und Nutzer Medien in den Freihandmagazinen wieder selbst ausleihen. Auch in einigen Fachbibliotheken können Studierende und Mitarbeitende der Universität Freiburg nach vorheriger Online-Anmeldung, E-Mail- oder telefonischer Reservierung einen Leseplatz buchen. In allen Bibliotheken gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gemäß der Hygieneordnung der Universität.

Ebenfalls sehr beliebt in Freiburg sind der Botanische Garten und das Uniseum – doch beide Einrichtungen müssen weiterhin geschlossen bleiben, da sie die vom Land Baden-Württemberg geforderten Voraussetzungen für eine Öffnung nicht erfüllen können. Das Uniseum ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse und den unzureichenden Möglichkeiten für eine effektive Durchlüftung angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie derzeit nicht für den Publikumsbetrieb geeignet. Der Botanische Garten ist, sofern geöffnet, für alle Besucherinnen und Besucher kostenfrei zugänglich. Er verfügt nicht über das erforderliche Personal, um die Zugangskontrolle an den vier Eingängen sowie den hohen organisatorischen Aufwand für die Dokumentation und Nachverfolgung von Kontaktpersonen im Infektionsfall leisten zu können. Hierfür bittet die Universität alle ihre Mitglieder ebenso wie alle Bürgerinnen und Bürger aus Freiburg und der Region um Verständnis.

 

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