Die Universität Freiburg wählt
Freiburg, 18.06.2019
Am 25. Juni 2019 können alle Mitglieder der Universität ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fakultätsräte und die Verfasste Studierendenschaft wählen – und in diesem Jahr stehen einige Neuerungen an: Wie gewohnt wählen die Universitätsmitglieder nach Zugehörigkeitsgruppen. Neu ist allerdings die Wahlordnung, die an das veränderte Landeshochschulgesetz angepasst wurde. Beispielsweise sind Doktorandinnen und Doktoranden nun eine eigene Statusgruppe und stimmen über ihre eigenen Vertreter ab. Zwei Videos informieren über die weiteren Änderungen und erklären, wie die Universitätswahl und die Wahl der Verfassten Studierendenschaft funktionieren und welche Aufgaben die Gremien übernehmen.
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