Die Perspektiven im Blick
Freiburg, 14.05.2021
Seit dem 14. Mai 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die viele Öffnungsperspektiven vorsieht, auch für die Hochschulen. Zudem wurde eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb veröffentlicht. Die Koordinierungsstelle Corona der Universität Freiburg prüft, was die Änderungen bedeuten und wie sie umgesetzt werden können. Die bisherigen Regelungen der Universität Freiburg bleiben solange bestehen.
Foto: Sandra Meyndt
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg stellt Lockerungen in Aussicht, die auch Bildungseinrichtungen wie Hochschulen betreffen. Dazu gehört zum Beispiel, dass im aktuellen Sommersemester mehr Präsenzlehre möglich sein soll, etwa mit Veranstaltungen im Freien. Auch Bibliotheken, Mensen, Botanische Gärten und andere für Universitäten relevante Einrichtungen sollen bald wieder öffnen können – unter anderem in Verbindung mit einer 7-Tage-Inzidenz, die stabil unter 100 liegt, und mit dem verpflichtenden Nachweis eines negativen Coronatests, einer vollständigen Impfung oder Genesung.
Welche Perspektive eröffnet das für Studierende und Beschäftigte der Universität Freiburg? Die Koordinierungsstelle Corona und die Hochschulleitung prüfen alle Änderungen, die die Verordnung für Hochschulen vorsieht. Zudem gilt ab dem 15. Mai eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb. Ziel ist, einen Plan für die in der Verordnung genannten Öffnungsperspektiven aufzusetzen und dabei die Sicherheit beim Arbeiten und Studieren zu gewährleisten. Alle Studierenden und Beschäftigten werden schnellstmöglich über Änderungen informiert. Bis dahin bleiben die bisherigen Regelungen der Universität Freiburg bestehen.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Corona-Verordnung Studienbetrieb des Landes Baden-Württemberg