Bedeckt halten
Freiburg, 29.01.2021
Der Infektionsschutz, gerade auch im Hinblick auf noch ansteckendere Mutationen von SARS-CoV-2, steht weiterhin an erster Stelle: Die Universität Freiburg hat jüngst ihre Hygieneordnung überarbeitet und sie an die geänderten rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg angepasst. Auf dem Campus und in allen Gebäuden der Universität ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, auch „OP-Maske“ genannt, ab sofort für alle Beschäftigten und Studierenden verpflichtend. Alternativ können sie auch eine FFP2-Maske aufsetzen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 15. März 2021. Der Leitende Betriebsarzt Dr. Daniel Steinmann erklärt, wodurch sich die medizinischen Masken auszeichnen und wie man sichergehen kann, dass der Mund-Nasen-Schutz richtig sitzt.