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Kamera ein oder aus?

Was das neue Landeshochschulgesetz zu Onlineprüfungen für Studierende und Lehrende der Universität Freiburg bedeutet

Freiburg, 12.02.2021

Das Jahr startete mit einer Neuerung im Landeshochschulgesetz: Seit dem 1. Januar 2021 bietet das Land Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage für Onlineprüfungen an. Sie regelt den rechtlichen Rahmen für schriftliche Prüfungen, die bislang unter Aufsicht in der Universität abgehalten wurden und nun auch als Onlineformat zu Hause stattfinden können. Im Mittelpunkt steht dabei der Datenschutz: Die Universität Freiburg setzt keine Proctoring-Software zur automatisierten Aufsicht ein. Die Teilnahme an Onlineprüfungen unter Videoaufsicht, die außerhalb der Universität stattfinden, ist für die Studierenden freiwillig. Freiwilligkeit ist zum Beispiel gegeben, wenn die Universität eine termingleiche Vor-Ort-Prüfung als Alternative anbietet oder wenn sie zusagt, eine Präsenzprüfung spätestens vor der Prüfungsphase des folgenden Semesters zu veranstalten. Dr. Nicole Wöhrle, Leiterin der Servicestelle E-Learning im Rechenzentrum, erläutert, welche Formen der digitalen Prüfungen an der Universität Freiburg zum Einsatz kommen. Zudem bietet ein von der Servicestelle E-Learning erstellter Werkzeugkasten Tipps und Tricks für Lehrende, die Onlineprüfungen anbieten.

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Die Website „Corona – Hinweise zum Umgang mit der Pandemie” bietet weitere aktuelle Informationen zu Studium und Lehre.

 

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