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Baden-Württemberg veröffentlicht neue Corona-Verordnung Studienbetrieb

3-G-Nachweis ab sofort auch für Präsenzveranstaltungen erforderlich

Freiburg, 24.08.2021

Das Land Baden-Württemberg hat am 23. August die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb vorgelegt und damit seine Strategie erweitert, den Studienbetrieb mittels 3-G-Nachweis durchzuführen.

Foto: Baschi Bender

Ab sofort müssen laut der Corona-Verordnung Studienbetrieb des Landes Baden-Württemberg Personen auch für Präsenzveranstaltungen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind – Studierende und Veranstaltende gleichermaßen. In Präsenz finden derzeit etwa Prüfungen, Summer Schools und Praktika statt. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist dabei weiterhin verpflichtend. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, müssen die Teilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Universität Freiburg bittet Teilnehmende von Präsenzveranstaltungen darum, den 3-G-Nachweis möglichst digital (zum Beispiel über eine App auf dem Smartphone) zu erbringen – das erleichtert und beschleunigt die Überprüfung.

Impfstoffe, die nicht in der EU zugelassen sind, sind gemäß der Verordnung nicht für einen Geimpften-Nachweis wirksam. Teilnehmende, die mit solchen Vakzinen geimpft sind, müssen also für den 3-G-Nachweis ein negatives Testergebnis oder eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen.

Seit dem 16. August 2021 gilt die 3-G-Regel bereits für die Nutzung von Bibliotheken, Archiven und Museen. Ausleihe und Rückgabe von Medien sind davon ausgenommen.

Für alle Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ist vor allem die Corona-Verordnung Studienbetrieb entscheidend, die den Rahmen für das Studieren und Lehren setzt. Darauf basieren auch die Planungen der Universität Freiburg für das Wintersemester 2021/22. Das Land Baden-Württemberg hat für den 13. September 2021 eine aktualisierte Corona-Verordnung Studienbetrieb angekündigt, und wir werden alle Mitglieder der Universität Freiburg so schnell wie möglich über eventuelle Änderungen informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Umgang mit der Corona-Pandemie.