Getrennte Wege
Wie das Kirchenrecht seine Auffassung der Ehe erneuert
Freiburg, 14.05.2018
Für die Kirche ist die Ehe ein unauflöslicher Bund. Eine Scheidung im staatlichen Sinne sieht das kanonische Recht nicht vor, und dennoch hat es ein Verfahren eingerichtet, das eine Trennung möglich macht: das Ehenichtigkeitsverfahren. Es kann eine Verbindung als ungültig bewerten und ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen anzweifeln – Papst Franziskus hat den hierfür erforderlichen Prozess 2015 vereinfacht. Der Freiburger Theologe Steffen Engler beschäftigt sich damit, wie der persönliche Glaube der Brautleute zur Gültigkeit einer Ehe beiträgt.
2fcd4ce440860dafc336d65ce25f5d92