Artikelaktionen

Sie sind hier: Startseite Newsroom Interne Nachrichten Online lesen statt kopieren

Online lesen statt kopieren

Bis zum 30. September 2017 bleiben Lehrmaterialien nach Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes digital verfügbar

Freiburg, 23.12.2016

Online lesen statt kopieren

Foto: Baschi Bender

Entwarnung für Lehrende und Studierende: Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich auf eine Übergangslösung für den Umgang mit Lehrmaterialien nach Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes geeinigt. Bis zum 30. September 2017 dürfen kleinere Teile eines Werks – bis zu zwölf Prozent beziehungsweise maximal 100 Seiten –, Sprachwerke geringen Umfangs sowie Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen weiterhin über Online-Plattformen wie ILIAS zur Verfügung gestellt werden. Das teilten VG Wort, HRK und KMK am 23. Dezember 2016 in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

„Es ist ein starkes Zeichen, dass das geschlossene und bestimmte Auftreten der Hochschulen zu einem ersten Erfolg geführt hat“, sagt Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre an der Universität Freiburg. „Wichtig ist nun aber, dass auch für die Zeit nach dem 30. September 2017 eine verlässliche und vor allem zeitgemäße Lösung gefunden wird, die dem Alltag einer modernen Universität und den Bedürfnissen Lehrender und Studierender entspricht.“

Im September 2016 hatten die KMK und die VG Wort einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, der ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte. Dieser widerrief die bis dahin geltende Pauschalvergütung, die die Länder an die VG Wort bezahlten. Der neue Vertrag sah für die digitale Bereitstellung von Lehrmaterialien vor, dass Lehrende jeden verwendeten Text nach Paragraf 52a bei der VG Wort über ein Online-Formular einzeln melden müssten – für jede Veranstaltung einzeln, jedes Semester erneut und unter Angabe der Teilnehmerzahlen. Auf dieser Basis sollten die Hochschulen dann eine entsprechende Vergütung an die VG Wort bezahlen.

Diese Regelung wurde in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück getestet. Nachdem sich allerdings gezeigt hatte, dass der Aufwand unverhältnismäßig hoch war und sich Nachteile für Lehrende und Studierende ergaben, entschieden sich die LRK Baden-Württemberg und die Universität Freiburg – ebenso wie eine Vielzahl weiterer Landesrektorenkonferenzen und Hochschulen –, dem Rahmenvertrag zur Einzelerfassung nicht beizutreten.

Pressemitteilung der VG Wort, HRK und KMK