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Das Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg

Die Umweltwissenschaftler Daniela Kleinschmit und Andy Selter analysieren Unsicherheiten und neue Möglichkeiten für Forstakteure

Freiburg, 26.10.2016

Das Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg

Foto: Universität Freiburg

Das Bundeskartellamt hat die frühere Praxis der staatlichen Holzvermarktung und Betreuung von Privat- und Kommunalwald ab einer Größe von 100 Hektar in Baden-Württemberg per Beschluss untersagt – mit der Begründung, diese Praxis verzerre den Wettbewerb. „Die dadurch angestoßene Neuorganisation der forstlichen Betreuung hat bereits jetzt einen bedeutenden Wandel in der Organisationsstruktur und im Zusammenspiel der forstpolitischen Akteure in Baden-Württemberg eingeleitet“, berichten Prof. Dr. Daniela Kleinschmit und Dr. Andy Selter von der Professur für Forst- und Umweltpolitik der Universität Freiburg.

Viele Akteure nehmen den Wandel als Verlust von Stabilität und Sicherheit wahr. Neben den formalen Zielen – Fragen zur angestrebten Neuorganisation und der Struktur  – eröffnet der Vorstoß des Bundeskartellamts auch Handlungsspielräume für die informalen Ziele aller Beteiligten: „Jeder dieser Akteure hat ein Interesse daran, den Wandel für sich zu gestalten und zu vermeiden, als Verlierer von Macht und Ressourcen aus dem Prozess hervorzugehen“, betont Kleinschmit. Dieses Ringen könne aber auch unbeabsichtigte Folgen haben.  „Beispielsweise könnte sich die 100-Hektar-Grenze, unterhalb derer eine staatliche Betreuung als zulässig erachtet wird, als Falle erweisen“, erklärt Selter. „Waldbesitzende könnten aus forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, deren wichtigstes Ziel es ist, die Kooperation in den häufig stark zersplitterten Waldeigentumsstrukturen zu stärken, austreten, um weiterhin das staatliche Dienstleistungsangebot in Anspruch zu nehmen. Dieser Effekt würde die Zusammenschlüsse deutlich schwächen und somit die Chance zur Entwicklung größerer Eigenständigkeit zunichtemachen.“

Des Weiteren beeinflussen die bestehenden Machtverhältnisse den forstpolitischen Wandel entscheidend. So entwickelt die Landesforstverwaltung aktuell wettbewerbsneutrale Organisationsmodelle und lässt diese durch das Bundeskartellamt prüfen. Parallel schwebt ein Gerichtsverfahren, in dem das Land gegen den Beschluss des Kartellamts klagt und bereits angekündigt hat, im Fall einer Abweisung der Klage in Revision zu gehen. „Die damit verbundene Verzögerung der Reorganisation bedeutet für andere Akteure Unsicherheit in Bezug auf den geltenden institutionellen Rahmen und damit eine Einschränkung von Handlungsmöglichkeiten“, sagt Kleinschmit. „Dies gilt in besonderem Maße für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die ihre Strukturen an zu erwartende politische Entwicklungen anpassen müssen.“

Die Entscheidung des Kartellamts bedeutet eine Herausforderung für die Entwicklung eines institutionellen Rahmens, der  ökologische, soziale und ökonomische Leistungen von Wäldern durch innovative sowie eigenständige Kooperationen zwischen privaten und staatlichen Akteuren der Forstpolitik fördert. Daniela Kleinschmit ist Inhaberin, Andy Selter wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für Forst- und Umweltpolitik, die diesen Wandel mit ihrer Forschung analysiert und begleitet.