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Phantombild dank DNA?

Peter Pfaffelhuber über den mutmaßlichen Nutzen erweiterter DNA-Analysen

Freiburg, 21.01.2019

Phantombild dank DNA?

Quelle: Anna Frajtova/stock.adobe.com

Einbruch, Überfall, Mord: Bei der Aufklärung von Verbrechen sollen der Polizei neben dem genetischen Fingerabdruck inzwischen auch erweiterte DNA-Analysen helfen. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Methoden, die äußerlichen Merkmale einer Spurenlegerin oder eines Spurenlegers  anhand ihrer oder seiner DNA-Spur herauszufinden. „Der Einsatz dieser Methoden wurde im letzten Jahr in einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung, aber auch in einer vom baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl initiierten Neufassung des Polizeigesetzes vorgeschlagen“, erläutert Peter Pfaffelhuber, Professor für Wahrscheinlichkeitstheorie an der Fakultät für Mathematik und Physik der Universität Freiburg.  Heutzutage sei es möglich, auch äußerliche Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe einer Täterin oder eines Täters anhand der DNA zu analysieren. „Es wird sogar an der Möglichkeit geforscht, ein Phantombild anhand einer DNA-Spur zu erstellen, quasi ein genetisches Phantombild.“

Der Einsatz von genetischen Daten sei aus dem forensischen Kontext  mittlerweile nicht mehr wegzudenken. „Die Überführung von Straftätern anhand des genetischen Fingerabdrucks, also der Übereinstimmung der DNA-Spur und einer bereits vorhandenen DNA-Probe, liefert seit Jahrzehnten hilfreiche Beweise“, betont Pfaffelhuber. Bei den erweiterten DNA-Analysen sei die Situation eine ganz andere, deshalb müsse diese Technologie auch ganz anders bewertet werden. „Hier wird versucht, das Erscheinungsbild eines Spurenlegers zu ermitteln, also aus dem Genotyp den Phänotyp festzustellen.“ Die  so genannten Trefferwahrscheinlichkeiten, den richtigen Phänotyp zu ermitteln, lägen jedoch je nach Fall zwischen 60 und 98 Prozent. „Sie sind also deutlich schlechter als beim genetischen Fingerabdruck.“ Hinzu komme, dass erweiterte DNA-Analysen im Ermittlungsfall nur dann von Bedeutung seien, wenn sie die Spur auf eine Minderheit in der Bevölkerung lenkten, die dann genauer untersucht werden könne. „Hier müssen Regelungen bedacht werden, wie eine Stigmatisierung dieser Minderheiten zu vermeiden sind.“

Eine häufig nachgefragte erweiterte DNA-Analyse ziele auf die sogenannte „Biogeografische Herkunft“ eines Spurenlegers ab, die ebenfalls in die Erstellung eines genetischen Phantombildes eingeht. Hier solle die DNA-Spur zu einer bestimmten Herkunft – Kontinent, Land, Region – zurückverfolgt werden können. Obwohl dies in der Theorie ganz gut funktioniere, zumindest auf kontinentaler Ebene, seien die Ergebnisse mit großem Interpretationsspielraum versehen. „Generell gilt, dass die Resultate der biogeografischen Herkunft umso unzuverlässiger sind, je genauer sie die Herkunft vorhersagen.“ Ein Großteil der möglichen Übereinstimmung zwischen Spurenleger und genetischem Phantombild sei damit indirekt und eher statistischer Natur. „Der Nutzen der erweiterten DNA-Analysen ist deshalb von Fall zu Fall zu entscheiden.“ 

Prof. Dr. Peter Pfaffelhuber ist seit 2008 Professor für Wahrscheinlichkeitstheorie an der Fakultät für Mathematik und Physik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem Stochastik, Biomathematik und Populationsgenetik.

 




Prof. Dr. Peter Pfaffelhuber

Abteilung für Mathematische Stochastik
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