Gesetzesinitiativen zur forensischen Datenanalyse
Freiburg, 02.06.2017
Gleich drei aktuelle Gesetzesinitiativen haben zum Ziel, den Paragrafen 81 der Strafprozessordnung zu reformieren – und damit erweiterte DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie eine Ausweitung der Speicherungsbefugnisse für DNA-Daten zu ermöglichen. Neuartig wäre insbesondere die Zulassung der erweiterten DNA-Analyse für die Ableitung von Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie der so genannten biogeographischen Herkunft. Dabei würden allerdings die Möglichkeiten dieses Instruments deutlich überschätzt, die Risiken dagegen massiv unterbewertet, betonen Prof. Dr. Anna Lipphardt, Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, und Prof. Dr. Veronika Lipphardt, University College Freiburg. Sie arbeiten an einem Konzept für eine fächerübergreifende wissenschaftliche Initiative mit dem Ziel, Regulierungs- und Qualitätsstandards für den möglichen Einsatz dieser Technologien zu formulieren.
Die Kritik der Initiative um die Freiburger Forscherinnen zielt zum einen auf die Anwendbarkeit der erweiterten DNA-Analyse und auf die Grenzen dieser Technologie. „Die Vorhersagen sind im Anwendungsfall längst nicht so genau, wie es in den Gesetzesinitiativen behauptet wird“, sagt Veronika Lipphardt. Zudem lassen sich Ermittlungen kaum sinnvoll fokussieren, wenn die DNA-Analyse auf eine Mehrheit hinweise – hierzulande etwa auf einen braunhaarigen, blauäugigen Täter mitteleuropäischer Herkunft. Vermeintlich effektiv sei sie für örtlich seltene Merkmale, wie sie für Minderheiten charakteristisch seien, weil dann die eingegrenzte Gruppe klein genug sei, um etwa eine DNA-Reihenuntersuchung einzuleiten. Für seltene Merkmale jedoch sei ein Testergebnis aus statistischen Gründen viel unzuverlässiger als für häufige Merkmale. „Die erweiterte DNA-Analyse ist kein Allzweckmittel, sondern kann Ermittlungen allenfalls unter sehr spezifischen Voraussetzungen unterstützen“, folgert Veronika Lipphardt.
Zum anderen habe der Einsatz der erweiterten DNA-Analyse, so die Wissenschaftlerinnen, schwerwiegende gesellschaftliche Folgen, die in den Gesetzesinitiativen nicht ausreichend bedacht seien. Sie werfe juristische, ethische, persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf, die noch nicht geklärt seien – zumal die Gesetzesentwürfe keine Regulierungs- und Kontrollinstanzen für die Anwendung des Instruments vorsehen. Gerade vor dem Hintergrund der dreifachen Gesetzesänderungsvorschläge komme hinzu, das jede und jeder verdächtig werden könne. Wenn eine DNA an einem Tatort gefunden werde, könne sie auch von einer unschuldigen Person stammen, und bei Reihenuntersuchungen würden DNA-Daten von vielen Menschen erhoben. „Diese Informationen sind datenschutzrechtlich mindestens so heikel wie Handy- oder Überwachungsdaten“, sagt Anna Lipphardt. Was mit ihnen passiere, wo und wie lange sie gespeichert werden und wer darauf Zugriff habe, sei offen. Zudem könne die Anwendung der erweiterten DNA-Analyse aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagekraft dazu führen, dass sich Ermittlungen überproportional – und oft zu Unrecht – auf Minderheiten fokussierten, wie nicht zuletzt das Beispiel des „Heilbronner Phantoms“ gezeigt habe. „Bevor diese Technologie angewendet werden kann, müssen die Bedingungen und Grenzen ihres Einsatzes klar bestimmt werden“, bilanziert Anna Lipphardt.
Stellungnahme der Initiativen zu den drei Gesetzesentwürfen
Das Symposium „Erweiterte DNA-Analysen in der Forensik: Möglichkeiten, Herausforderungen, Risiken“ findet am 9. und 10. Juni 2017 am Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) der Albert-Ludwigs-Universität statt. Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen. Pressemitteilung.
Website der Initiative zur kritischen Auseinandersetzung mit forensischer DNA-Analyse (mit Link zur Symposiums-Website): https://stsfreiburg.wordpress.com
Prof. Dr. Anna Lipphardt
Philosophische Fakultät
Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie
Maximilianstraße 15, 79100 Freiburg
Telefon: +49(0) 761 / 203-97625
E-Mail: anna.lipphardt@eu-ethno.uni-freiburg.de
Prof. Dr. Veronika Lipphardt
University College Freiburg
Professur für Wissenschaft und Technik
Bertoldstraße 17, 79098 Freiburg
Telefon: +49(0) 761 / 203-4415
E-Mail: veronika.lipphardt@ucf.uni-freiburg.de