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Mängel bei der Kompensation von Flächenversiegelungen

Forschende evaluieren, wie südbadische Gemeinden baurechtlichen Ausgleichsverpflichtungen nachkommen

Freiburg, 21.08.2019

Mängel bei der Kompensation von Flächenversiegelungen

Auf diesem Grundstück hätte ein Blühstreifen, eine Singwarte und eine Brache für die gefährdete Zaunammer entstehen müssen. Dieser Ausgleichsverpflichtung wurde nicht nachgekommen. Foto: AG Reif/Universität Freiburg

Wenn es bei Baumaßnahmen die Verantwortlichen nicht vermeiden können, irreversibel in die Natur einzugreifen, sind sie nach Gesetzeslage verpflichtet, diesen Eingriff zu kompensieren. Eine Gemeinde muss zum Beispiel, wenn sie ein Neubaugebiet ausweist und dadurch Boden versiegelt und Lebewesen verdrängt, andernorts einen Ausgleich für diesen Naturverlust schaffen. Prof. Dr. Albert Reif, Jessica Rabenschlag, Nicolas Schoof und Jochen Schumacher von der Professur für Standorts- und Vegetationskunde der Universität Freiburg haben am Beispiel von neun Gemeinden in Südbaden untersucht, ob jene diese Ausgleichsverpflichtungen realisieren: Nur in etwa 70 Prozent der Fälle kommen die Kommunen dem bestehenden Recht nach. Die Forschenden stellen ihre Studie in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ vor.

Zudem fand das Team der Albert-Ludwigs-Universität heraus, dass die Verantwortlichen nur in ganz wenigen Fällen übergeordnete, naturschutzfachliche Qualitätsziele, die mehrheitlich ebenfalls rechtlich zwingend erforderlich sind, effektiv erfüllten. Für ihre Studie überprüften die Forschenden, welche baurechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in den Jahren 2007 bis 2017 erfolgreich umgesetzt wurden, und bewerteten diese mit Blick auf den Naturschutz: Reif, Rabenschlag, Schoof und Schumacher analysierten insgesamt 124 verschiedene, voneinander abgrenzbare Einzelmaßnahmen – diese sind allesamt Bestandteil von 14 Bebauungsplänen der Gemeinden Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden und Wittnau des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald jeweils mit Gemarkungsanteilen am Schönberg. Der Schönberg, eine Erhebung der Vorbergzone des Schwarzwalds, habe eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung, so die Forschenden, die durch die Ausgleichsmaßnahmen eigentlich geschützt werden sollte.

„Die Umwandlungen von Nicht-Siedlungs- und -Verkehrsflächen in neue Siedlungs- und Verkehrsflächen sind eine wesentliche Ursache für den Verlust an Biodiversität“, erklären die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Studie. Die unvollständig umgesetzte Gesetzeslage füge sich in ein gesamtdeutsches Bild. Das Fallbeispiel zeige, formuliert das Team, dass Verantwortliche die Ausgleichsverpflichtungen nur mangelhaft realisieren: „Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Eingriffs-Ausgleichsregelung in Deutschland häufig nicht die juristischen und naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt, weil die Verursacher des Baueingriffs ihr nicht adäquat nachkommen.“

Die Forschenden nennen mehrere Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Gesetzeslage: So sollten zum Beispiel alle Planungen und Ergebnisse des Ausgleichsverfahrens auf einer zentralen Plattform in Bürgersprache besser zugänglich sein. Umgehend müsste begonnen werden, regelmäßig zu überprüfen, ob die Ausgleichsverpflichtungen korrekt umgesetzt sind, denn  bisher fehle jegliche Kontrollinstanz. Zudem sollten die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger das neue, so genannte „beschleunigte Verfahren“ bei Baumaßnahmen, bei dem es keine Ausgleichverpflichtungen gibt, seltener anwenden: „Durch diese neue Regelung wurde die Flächenmobilisierung der Kommunen zwar erheblich erleichtert, eine solche Aufweichung der Eingriffs-Ausgleichsregelung geht aus Sicht des Ressourcenschutzes und zukünftiger Generationen aber in die absolut falsche Richtung.“ Denn nach neueren Erkenntnissen finde diese erleichterte Flächenmobilisierung auch nicht primär in Ballungsgebieten mit Wohnungsnot statt, sondern begünstigt mehrheitlich Einzelhäuser-Siedlungen in dörflichen Strukturen.

 

Originalpublikation:
Rabenschlag, J., Schoof, N., Schumacher, J., Reif, A. (2019): Umsetzung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen – Fallbeispiel Schönberg bei  Freiburg. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 9/2019. S. 434-442.

 

Kontakt:
Prof. Dr. Albert Reif
Professur für Standorts- und Vegetationskunde
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Tel.:  0761/203-3615