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Neue Mehrheiten in den Gremien

Die Universität Freiburg passt ihre Grundordnung an die Vorgaben des Landeshochschulgesetzes an

Freiburg, 25.07.2018

Neue Mehrheiten in den Gremien

Foto: Sandra Meyndt

Der Senat der Universität Freiburg hat Änderungen an der Grundordnung der Universität beschlossen. Diese ergeben sich aus der Novellierung des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes. Sie betreffen insbesondere die Mehrheitsverhältnisse in den Hochschulgremien: auf zentraler Ebene im Senat, auf dezentraler Ebene in den Fakultätsräten.

In den universitären Gremien werden die Hochschullehrerinnen und -lehrer künftig jeweils nur noch über eine Mehrheit von einer Stimme im Verhältnis zu den stimmberechtigten Amtsmitgliedern aus Rektorat und Dekanaten sowie den anderen Statusgruppen – Studierende, wissenschaftlicher Dienst, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verwaltung und Technik, Doktorandinnen und Doktoranden – verfügen. Zudem wird die Vertretung der Hochschullehrer künftig vollständig in Wahlen bestimmt. Soweit Amtsmitglieder aus Rektorat und Dekanaten im Senat oder den Fakultätsräten nicht stimmberechtigt sind, nehmen sie an deren Sitzungen nur noch beratend teil.

Eine weitere Neuerung ist, dass die Doktorandinnen und Doktoranden nun als neue Statusgruppe in die Grundordnung aufgenommen worden sind und damit eine Stärkung ihrer Position erfahren.

 

Artikel „Mit Status und Stimme“ in der Universitätszeitung uni’leben 02/2018 zur neuen Statusgruppe der Doktoranden

Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 7. März 2018 zur LHG-Novellierung