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Stellungnahme des Senats veröffentlicht

Gremium lehnt Entwurf des Landeshochschulgebührengesetzes Baden-Württemberg in der vorliegenden Fassung ab

Freiburg, 02.05.2017

Stellungnahme des Senats veröffentlicht

Foto: Sandra Meyndt

Der Senat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Landeshochschulgebührengesetzes Baden-Württemberg beschlossen:

„Zum Entwurf des Landeshochschulgebührengesetzes, der die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer und das Zweitstudium an baden-württembergischen Hochschulen vorsieht und derzeit im Landtag beraten wird, nimmt der Senat der Albert-Ludwigs-Universität folgendermaßen Stellung:

  • Das geplante Gesetz verursacht für die Hochschulen einen hohen Verwaltungsaufwand, der in der Begründung zum Gesetzentwurf nicht in der gebotenen Deutlichkeit dargestellt wird: Verfahren zum Erlass von Gebührenbescheiden, Verfahren zu Befreiung bzw. Erlass von Gebühren, Kontrolle zum Zahlungseingang, permanenter Beratungsaufwand in Gebührenangelegenheiten, zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei Widersprüchen und Klagen gegen Gebührenbescheide. Dass den Hochschulen ein haushaltsneutraler Ausgleich des Mehraufwands möglich sein wird, ist eine wenig realistische Annahme.
  • Das geplante Gesetz nimmt das Risiko von Fehlsteuerungen in Kauf. Interessentinnen und Interessenten aus dem Nicht-EU-Ausland werden mit einiger Wahrscheinlichkeit wegen der Studiengebühren vermehrt zum Studium in andere Bundesländer ausweichen. Nachteilig betroffen werden davon Studiengänge sein, die aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung gerade auf Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland angewiesen sind (beispielsweise Slavistik, Environmental Governance und Renewable Energy Management). Für eine notwendig werdende Nachsteuerung ist die vorgesehene Evaluationsklausel (Art. 1 § 20 Abs. 3) viel zu vage: Präzise zeitliche Vorgabe, Berichtspflicht gegenüber dem Parlament, Transparenzanforderungen etc. fehlen.
  • Der Anteil der Hochschulen an den Gebühreneinnahmen (20%) löst das Problem der strukturellen Unterfinanzierung unserer Hochschulen nicht. Zudem bewirkt der zu erwartende Rückgang der Zahlen internationaler Studierender zusätzliche Nachteile für die Hochschulen in Baden-Württemberg: Minderung der Zuweisungen aus den Mitteln des Hochschulpakts und der Nachfolge der Qualitätssicherungsmittel des Landes. Am Ende könnten die Hochschulen sogar schlechter dastehen als nach jetzigem Rechtszustand.
  • Die Verlagerung der Festlegung sozialer Kriterien für die Befreiung von den Studiengebühren von einer einheitlichen, landesweiten Regelung hin zu hochschulindividuellen Maßstäben zeigt, dass die Sozialverträglichkeit ungenügend berücksichtigt wird.

Der Senat der Albert-Ludwigs-Universität fordert vor diesem Hintergrund, dass eine finanzielle Schlechterstellung der Hochschulen konsequent verhindert, sozialen Aspekten Rechnung getragen und eine Fehlsteuerung im Hinblick auf die Internationalisierung der baden-württembergischen Universitäten vermieden wird.

Ein novelliertes Landeshochschulgebührengesetz muss in jedem Fall nach einem Zeitraum von spätestens drei Jahren einer Evaluation unterzogen werden.

Der Senat der Albert-Ludwigs-Universität lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab.“