Andreas Singler ist von Forderung nicht abgerückt
Freiburg, 15.03.2017
Die Universität Freiburg bekräftigt ihren festen Willen, die Vergangenheit der Freiburger Sportmedizin rückhaltlos aufzuklären und besteht auf einer Veröffentlichung der Gutachten zu Joseph Keul und Armin Klümper.
Der Sportwissenschaftler Dr. Andreas Singler hat in dem Gespräch vom 02.02.2017 über zusätzliche Honorierungen und die Veröffentlichung der Gutachten zu Joseph Keul und Armin Klümper durch die Universität Freiburg eine Forderung von rund 100.000 Euro erhoben. Diese Forderung hat er aus seinem früheren, zum 31.07.2015 gekündigten Vertrag mit dem Universitätsklinikum als freier Mitarbeiter abgeleitet. Aufgrund der Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Universitätsklinikum steht Singler weder gegenüber dem Universitätsklinikum noch gegenüber der Universität Freiburg ein weiterer Vergütungsanspruch zu.
Dennoch hat Singler in dem Gespräch am 02.02.2017 an seiner Forderung in Höhe von rund 100.000 Euro festgehalten, als ihm die Universität in diesem Gespräch ein erstes Vergleichsangebot unterbreitet hat – vielmehr hat er das Gespräch abgebrochen. Die Universität hat ihm gleichwohl im Anschluss an dieses Gespräch ein weiteres, schriftliches Vergleichsangebot mit Antwortfrist bis 13.03.2017 unterbreitet. Am 14.03.2017 hat Singler dieses Angebot abgelehnt, die Übergabe der beiden Gutachten abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Er hat der Universität nie ein Gegenangebot unterbreitet, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
Andreas Singler wurde am 21.06.2010 als Kommissionsassistent eingestellt; sein Vertrag endete zum 31.07.2015. Er wurde auf eigenen Wunsch über einen Vertrag mit dem Universitätsklinikum als freier Mitarbeiter honoriert – zunächst mit 2.500 Euro, im Zeitraum 01.12.2014 bis 30.06.2015 mit 5.000 Euro im Monat. In dieser Funktion hat Singler der Kommissionsvorsitzenden zugearbeitet und nicht eigenständig Gutachten verfasst.
Zudem war Singler von September 2012 bis Mai 2015 ehrenamtliches Mitglied der Evaluierungskommission. Die Universität hat ihm das mit Prof. Paoli für alle Autoren von Gutachten vereinbarte Honorar von 5.000 Euro pro Gutachten, also insgesamt 25.000 Euro, längst bezahlt. Darüber hinaus hat die Universität, ohne hierzu verpflichtet zu sein, an Singler bereits eine zusätzliche Zahlung von 8.000 Euro geleistet und ihm weitere 12.000 Euro als freiwillige Zahlung angeboten. Ziel war, ihm wegen der Überarbeitungen, die als Ergebnis der gebotenen externen rechtlichen Prüfung erforderlich wurden, entgegenzukommen und eine zügige Veröffentlichung der Gutachten zu Joseph Keul und Armin Klümper zu ermöglichen.
Abgesehen von Spesen – unter anderem für Archivarbeiten, Verpflegung, Kopien und Reisekosten – hat Andreas Singler damit insgesamt 172.500 Euro für seine Arbeit als Kommissionsassistent sowie rund 33.000 Euro für seine Arbeit als Mitglied der Evaluierungskommission erhalten.