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Unbegründete Vorwürfe

Plagiatsvorwürfe gegen Jörg Rüdiger Siewert und Norbert Südkamp haltlos

Freiburg, 11.12.2014

Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer hat der Bitte von Prof. Dr. Jörg Rüdiger Siewert, Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg, und Prof. Dr. Norbert Südkamp, Ärztlicher Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie entsprochen und deren Habilitationsschriften, die nicht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg entstanden sind, prüfen lassen. Dieser ungewöhnliche Schritt war angesichts fortwährender öffentlich vorgetragener, aber wissenschaftlich nicht begründeter Zweifel an der wissenschaftlichen Redlichkeit der Arbeiten der beiden Mediziner notwendig.

Das vom Rektor beauftragte Untersuchungsgremium bestand aus dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Matthias Jestaedt, der Dekanin der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Kerstin Krieglstein und dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Stefan Pollak, Ombudsmann für den ärztlichen und wissenschaftlichen Dienst des Universitätsklinikums, die als Mitglieder in DFG-Fachkommissionen über langjährige gutachterliche Erfahrung verfügen. Nach eingehender Überprüfung besteht keinerlei Plausibilität für ein wissenschaftliches Fehlverhalten der beiden Mediziner.

In dem Gutachten zu den Vorwürfen gegen Jörg Rüdiger Siewert heißt es: „Der von […] erhobene Vorwurf des Plagiats aufgrund ‚seitenweiser vollständiger Übereinstimmungen‘ zwischen der Habilitationsschrift von Dr. Jörg Rüdiger Siewert und der Dissertationsschrift von Herrn Fred Weiser ist unbegründet, da die vorhandenen Übereinstimmungen im gegebenen Kontext (offengelegte Arbeitsgruppe; partielle Übereinstimmungen bei den verwendeten Methoden und bei den gemeinsam gewonnenen Ergebnissen) selbst bei Anlegung heutiger – d.h. im Vergleich zur Entstehungszeit der Arbeiten: strengerer – Maßstäbe kein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen.“

Das Fazit der Kommissionsmitglieder zu den Vorwürfen gegen Norbert Südkamp lautet: „Der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Herr Prof. Südkamp habe sich in Bezug auf seine Habilitationsschrift unredlich verhalten, ist nach alledem von vorneherein unbegründet.“

Die Gutachten zu beiden Medizinern kommen zu dem Schluss, dass „kein Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ besteht.

 

Die Druckversion dieser Pressemitteilung (pdf) finden Sie hier.
 

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