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Presseerklärung der Medizinischen Fakultät zur Rücknahme der Habilitation von Prof. Dr. Hans-Hermann Dickhuth

Freiburg, 06.11.2013

Die Medizinische Fakultät der Universität Freiburg hat am 05.11.2013 Herrn Prof. Dr. Hans-Hermann Dickhuth in einem Schreiben an seine Anwälte offiziell mitgeteilt, dass die ihm am 01.12.1983 verliehene Habilitation zurückgenommen wird.

In dem Schreiben werden zunächst ausführlich der ermittelte Sachverhalt geschildert und dann die Gründe für den Entzug der Habilitation durch den Habilitationsausschuss der Fakultät mitgeteilt.

Die Fakultät stellt in dem Schreiben fest, dass Hans-Hermann Dickhuth seine Habilitation mit unlauteren Mitteln erlangt habe. Die unlauteren Mittel seien nach Auffassung des Habilitationsausschusses unter anderem darin zu sehen, dass Dickhuth eine Habilitationsschrift eingereicht habe, die zu großen Teilen mit Dissertationsschriften von mehreren von ihm betreuten Doktoranden wortidentisch sei, ohne dass dies durch eine Zitierung, Erwähnung in Fußnoten oder im Vorwort (Danksagung) kenntlich gemacht worden wäre.

Da Texte, Abbildungen und Tabellen überwiegend identisch seien, hätten nach dem Urteil des Habilitationsausschusses keine unterschiedlichen akademischen Grade (Habilitation, Dissertationen) an unterschiedliche Personen (Habilitand, Doktoranden) verliehen werden dürfen.

Dickhuth habe sämtliche Dissertationen betreut. Obwohl er die Dissertationen teilweise sehr intensiv korrigiert habe, seien sie weiterhin geistiges Eigentum der Doktoranden geblieben. Dickhuth hätte diese Texte daher nicht ohne entsprechende Anmerkungen für seine Habilitationsschrift verwenden dürfen.

Damit sei nachgewiesen, dass Dickhuth die Anerkennung der Habilitationsleistung durch unlautere Mittel erreichte. Auch wenn zum Zeitpunkt der Einreichung der Habilitationsschrift keine schriftlichen Regelungen oder Vorgaben über wissenschaftliches Fehlverhalten existiert hätten, so sei auch zu diesem Zeitpunkt der Erwerb unterschiedlicher akademischer Grade durch unterschiedliche Personen mit in großen Teilen textidentischen Qualifizierungsarbeiten unzulässig und damit ausgeschlossen gewesen. Hätten die Gutachter der Habilitationsschrift die Übereinstimmungen gekannt, wäre die Habilitationsschrift weder durch die Habilitationskommission noch durch die im Umlauf mit der Habilitationsschrift befassten Professoren als schriftliche Habilitationsleistung anerkannt worden.

In die Entscheidung wurde einbezogen, dass die Rücknahme der Habilitation für Hans-Hermann Dickhuth weitreichende Konsequenzen hat. Für die Entscheidung der Medizinischen Fakultät Freiburg war aber maßgeblich, dass wissenschaftliches Fehlverhalten nicht entschuldbar und daher entsprechend zu sanktionieren ist.


Die Druckversion der Pressemitteilung (pdf) finden Sie hier.