Änderung der Grundordnung
Freiburg, 25.04.2017
Der Senat der Universität Freiburg beschließt in öffentlicher Sitzung über zwei Änderungen der Grundordnung, die die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Berufungsverfahren sowie die Vergabe von Qualitätssicherungsmitteln betreffen. In Zukunft soll bei Berufungsverfahren zu Juniorprofessuren mit Tenure Track, bei denen Forschende nach positiver Evaluierung nach sechs Jahren eine Professur auf Lebenszeit erhalten, auf die Zustimmung des Senats bei der Überleitung verzichtet werden. Außerdem tilgt die Universität einen Paragrafen aus ihrer Ordnung, der die studentische Beteiligung bei der Vergabe von Qualitätssicherungsmitteln regelte. Da die Qualitätssicherungsmittel inzwischen entfallen sind und die Verfasste Studierendenschaft über ein eigenes Budget verfügt, ist der Paragraf hinfällig.
- Was: Senatssitzung/Änderung der Grundordnung
- Wann: 26.04.2017, 14:15 Uhr
- Wo:
Rektoratsgebäude
Seminarraum, 6. Obergeschoss
Fahnenbergplatz
79098 Freiburg - Mitglieder der Universität sowie Journalistinnen und Journalisten sind herzlich eingeladen.
- Veranstalter: Rektorat
- Kontaktinformationen: Ulrike Stawarz, Tel.: + 49 (0) 761/203-4220
- Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.