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Aus den Fakultäten | 01-2023

Personalien

Freiburg, 21.02.2023

Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät

Die Rektorin hat Dr. Marlene Walk, Institut für Wirtschaftswissenschaften, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis einschließlich 30. Juni 2025 zur Professorin als Juniorprofessorin ernannt.

Die Rektorin hat Dr. Bernhard Lutz, Institut für Wirtschaftswissenschaften, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von drei Jahren zum Akademischen Rat ernannt.

 

Medizinische Fakultät

Die Rektorin hat PD Dr. Merja Neukamm, Forensische Toxikologie, für die Dauer ihrer Lehrbefugnis zum 7. Dezember 2022 den Titel „außerplanmäßige Professorin“ verliehen.

Prof. Dr. Philipp Henneke, Klinische Infektionsimmunologie und Krankenhaushygiene, hat mit Schreiben vom 3. Januar 2023 mitgeteilt, dass er das Bleibeangebot der Universität Freiburg annimmt.

Die Rektorin hat PD Dr. Filip Simunovic, Klinik für Plastische und Handchirurgie, für die Dauer seiner Lehrbefugnis zum 16. Januar 2023 den Titel „außerplanmäßiger Professor“ verliehen.

Die Rektorin hat PD Dr. Gernot Michael Lang, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, für die Dauer seiner Lehrbefugnis zum 26. Januar 2023 den Titel „außerplanmäßiger Professor“ verliehen.

 

Philologische Fakultät

Prof. Dr. Heinrich Kirschbaum, Slavisches Seminar, hat mit Schreiben vom 30. Dezember 2022 mitgeteilt, dass er an der Universität Freiburg verbleibt.

 

Biologische Fakultät

PD Dr. Susana Minguet Garcia, Universität Freiburg, hat mit Schreiben vom 23. Januar 2023 mitgeteilt, dass sie den Ruf auf die Professur für Synthetische Immunologie (Nachfolge Hess / Heisenberg-Professur) annimmt.

 

Technische Fakultät

Die Rektorin hat Dr.-Ing. Patrick Brosi, Institut für Informatik, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von drei Jahren zum Akademischen Rat ernannt.

 

Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen

Die Rektorin hat Dr. Filippo Carboni, Allgemeine Geologie und Strukturgeologie, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von drei Jahren zum Akademischen Rat ernannt.