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Im Dialog mit der Politik

Physiker Hans-Martin Henning berät im Expertenrat für Klimafragen die Bundesregierung

Freiburg, 23.09.2021

Wie kann Deutschland seine Klimaschutzziele für 2030 erreichen? Zu dieser und anderen Fragen berät der 2020 einberufene Expertenrat für Klimafragen – auch Klimarat genannt – die Bundesregierung bei der Anwendung des neuen Klimaschutzgesetzes. Prof. Dr. Hans-Martin Henning ist Professor für Solare Energiesysteme am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) der Universität Freiburg und leitet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE. Unter seinem Vorsitz veröffentlichte das Gremium im April 2021 seinen ersten Bericht zu den deutschen Emissionsdaten des Vorjahres. Im Interview mit Patrick Siegert spricht er über das neue Gremium, die Bilanz eines Pandemiejahrs sowie über die Zukunft der deutschen Klimapolitik.

Prof. Dr. Hans-Martin Henning vom Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) der Universität Freiburg berät im Expertenrat für Klimafragen die Bundesregierung. Foto: Fraunhofer ISE

Herr Henning, als Vorsitzender des Klimarats schauen Sie der Bundesregierung in Klimafragen über die Schulter. Was genau macht Ihr Gremium?

Hans-Martin Henning: Unsere Ziele sind im Klimaschutzgesetz von 2019 festgelegt. Wir prüfen und bewerten die deutschen Emissionsdaten des Vorjahres, die die Bundesregierung jährlich im März veröffentlicht. Dabei betrachten wir nicht nur die Ergebnisse in der Summe, sondern berücksichtigen auch im Gesetz definierte Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr. In einem Bericht legen wir der Bundesregierung und dem Bundestag dar, ob Deutschland seine Klimaschutzziele im Vorjahr eingehalten hat. Zudem verfassen wir auf Wunsch der Bundesregierung Sondergutachten oder beschäftigen uns mit Anpassungen der Klimaschutzziele.

Der Klimarat setzt sich aus fünf Forschenden unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Wie bringen Sie Ihre eigenen Forschungsschwerpunkte dort ein?

Wir wollen nicht nur Emissionen nachvollziehen, sondern auch verstehen, mit welchen Ansätzen wir diese mindern können. Dafür benötigen wir Expertisen aus den Bereichen Klima, Umwelt, Wirtschaft und Soziales. Mein Team und ich bringen insbesondere Kenntnisse zu den technischen Lösungsansätzen ein, mit deren Hilfe wir die Energiewende schaffen wollen. Wir kennen den Stand der Technik, ihr Entwicklungs- und Einsatzpotenzial sowie die damit verbundenen Kosten. Beispielsweise betrachten wir Programme im Gebäudesektor und fragen, wo und wie wir Wärmepumpen zum Austausch von Heizkesseln einsetzen und welche CO2-Minderungen wir dadurch erwarten können.

Im April 2021 legten Sie erstmals einen Bericht zu der Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen vor. Welche Bilanz ziehen Sie darin?

In der Summe erreichte Deutschland seine Klimaschutzziele für das Jahr 2020 und unterschritt festgelegte Emissionswerte in fast allen Sektoren. In dem Bericht beschäftigten wir uns auch mit Datenerhebungen und der Frage, wie genau eine frühe Schätzung im März des Folgejahres sein kann, wenn viele amtliche Statistiken noch nicht oder nicht vollständig vorliegen. Das Umweltbundesamt veröffentlicht seine offiziellen Inventarberichte nämlich erst im zweiten Folgejahr. Wir stellten rückblickend fest, dass in manchen Sektoren die Abweichungen zwischen den Frühschätzungen und den später validierten Daten recht groß ausfielen.


Unerwartet niedrige Emissionen: Im Pandemiejahr 2020 blieb das Verkehrsgeschehen geringer und die Straßen freier als in der Vergangenheit. Foto: AA+W / stock.adobe.com

Das Jahr 2020 war vor allem von der Corona-Pandemie geprägt. Wie hat sich das auf das Emissionsgeschehen ausgewirkt?

Bund und Länder versuchten die Pandemie mit erheblichen Vorkehrungen einzudämmen, was natürlich auch das Emissionsgeschehen beeinflusste. Besonders in den Sektoren Gebäude und Verkehr konnten wir spezifische Effekte erkennen. So verschoben sich Teile des Arbeitslebens und der Bildung in private Haushalte. Diese verbrauchten mehr Energie, was sich auch durch einen niedrigeren Verbrauch in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen nicht mehr ausgleichen ließ. Der Gebäudesektor überschritt damit 2020 seine Emissionsziele. Das Verkehrsgeschehen wiederum nahm während der ersten Pandemiewelle signifikant ab, weshalb der Sektor seine Ziele erreichen konnte. In einer so genannten Dekompositionsanalyse leiteten wir allerdings hypothetisch ab, dass der Gebäudesektor sein Ziel in einem Jahr ohne Sondereffekte vermutlich erreicht hätte, der Verkehrssektor hingegen nicht.

Welche Konsequenzen hat Ihr Bericht nun für die zuständigen Ministerien?

Überschreitet ein Sektor sein jährliches Ziel, müssen die zuständigen Ministerien geeignete Sofortprogramme formulieren. So soll sichergestellt werden, dass die im Klimaschutzgesetz bis 2030 festgelegten Ziele im Folgejahr wirklich erreicht werden. Für den Gebäudesektor zuständig sind das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium. Sie müssen uns ein Sofortprogramm vorlegen, welches wir im Sommer prüfen und bewerten. Unsere Stellungnahme legen wir der Bundesregierung vor, bevor sie das Sofortprogramm beschließt. Ein Sanktionsrecht gegenüber den politischen Institutionen hat unser Gremium allerdings nicht. Wir befinden uns vielmehr im Dialog mit der Politik und nehmen durch unsere Beiträge Einfluss auf Fragen rund um den Klimaschutz.


Im Pandemiejahr 2020 verlagerten sich Teile des Arbeitslebens und der Bildung in die privaten Räume, was hohe Emissionen im Gebäudesektor verursachte. Foto: Nattakorn / stock.adobe.com

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und Verschärfungen im EU-Recht werden Bundestag und Bundesrat im Sommer vermutlich eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes verabschieden. Was wird sich daran ändern?

Die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 sollen ab dann nicht mehr um 55 Prozent, sondern sogar um 65 Prozent sinken. Bis 2020 haben wir eine Minderung um etwa 40 Prozent erreicht, wie im bisherigen Energiekonzept der Bundesregierung festgelegt. Das neue Ziel für die nächsten zehn Jahre sieht demnach nun einen wesentlich steileren Minderungspfad vor. Und bis 2045 wollen wir Klimaneutralität in Deutschland erreichen. Alles in allem ein äußerst ambitioniertes Vorhaben. Auch für uns als Expertenrat kommt in der Neufassung eine weitere Aufgabe hinzu: Alle zwei Jahre prüfen wir in einem umfangreicheren Gutachten die bisherigen Entwicklungen, aber auch Trends der Treibhausgasemissionen sowie die Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Ziele.

Wird Deutschland seine Klimaschutzziele für 2030 erreichen?

Ob wir das schaffen, kann ich natürlich nicht sicher sagen. Wir müssen dafür nahezu alle Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft in relativ kurzer Zeit so umbauen, dass wir ohne fossile Energien auskommen. Die wichtigsten Hebel dafür sind Energieeffizienz und die Bereitstellung von Energie auf Basis erneuerbarer Energien. Wir sollten aber nicht nur Emissionen mindern, sondern in diesem Zuge auch neue Wirtschaftszweige fördern, wenn nötig durch wirtschaftliche und politische Anreize. Viele Unternehmen setzen sich bereits jetzt eigene Klimaziele und auch in der Zivilgesellschaft sowie in den Kommunen gibt es ambitionierte Initiativen. Allgemein erkenne ich bei vielen Beteiligten einen starken Willen, um diesen Weg gemeinsam zu beschreiten. Das erfüllt mich mit Zuversicht.

 

Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020