Änderung der Grundordnung
Freiburg, 23.07.2021
Die zum 1. Januar 2021 erfolgte Novellierung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg sieht die Anpassung der Grundordnungen der Universitäten vor – so auch die Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität.
Foto: Peter Mesenholl
Am 28. Juli wird der Senat der Universität Freiburg in einer zweiten Lesung den von einer Senatskommission erarbeiteten Satzungsentwurf diskutieren. Anschließend wird das Gremium über die Änderung der Grundordnung abstimmen. Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Themen, bei denen auf Basis einer ersten Lesung im Senat eine Befassung vor dem Hintergrund möglicher Änderungen stattfinden könnte, sind die Zusammensetzung der Findungskommission zur Wahl von Rektoratsmitgliedern, die Begründungspflicht bei fehlender Quotierung von Wahlvorschlägen für den Senat, die Zusammensetzung der Fakultätsräte, die Leitung von Universitätseinrichtungen sowie die Ausgestaltung der Seniorprofessur.
Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Freiburg können diesen hochschulöffentlichen Tagungsordnungspunkt ab 14.15 Uhr per Livestream verfolgen.
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