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Zwei neue Testzentren bieten Beschäftigten und Studierenden die Möglichkeit, sich auf das Coronavirus testen zu lassen

Freiburg, 09.04.2021

Knapp 15 Minuten: So kurz dauert ein professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus in zwei neuen Testzentren, die sich auf dem Gelände der Universität Freiburg befinden. Ab sofort können sich alle Beschäftigten und Studierenden, die aktuell keine Krankheitssymptome zeigen, zu einem Termin anmelden. Die Einrichtungen nehmen am 12. April 2021 die Arbeit auf. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.


Antigen-Schnelltests sind ein wichtiges Mittel bei der Bekämpfung der Coronapandemie.
Foto: David Lohmueller

Ein wichtiges Mittel bei der Bekämpfung der Coronapandemie sind Antigen-Schnelltests. Sie können dabei helfen, aktuelle Infektionen auch ohne Krankheitssymptome zu erkennen, mögliche Infektionsketten zu vermeiden und das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ab dem 12. April können sich Studierende und Beschäftigte der Universität Freiburg auf dem Campus testen lassen: In der Mensa Institutsviertel und im Kollegiengebäude I können Mitglieder der Albert-Ludwigs-Universität einen Antigen-Schnelltest vornehmen lassen. Ein weiteres Zentrum wurde in Räumlichkeiten der Pädagogischen Hochschule eingerichtet, das ebenfalls am 12. April seine Türen öffnet. Auch diese Einrichtung steht Beschäftigten und Studierenden der Universität zur Verfügung.

Wer auf dem Campus ist, sollte sich testen lassen

Universitätsmitglieder können sich mindestens einmal pro Woche testen lassen, bei Bedarf aber auch öfter. Die Tests sind kostenlos, freiwillig, und das Ergebnis wird nicht an die Universität gemeldet. Alle Interessierten können vorab einen Termin im Testzentrum buchen.  „Wir empfehlen allen Beschäftigten und Studierenden, die in Präsenz an der Universität sind, von diesem Angebot Gebrauch zu machen“, sagt Dr. Petra Markmeyer-Pieles, Leiterin der Abteilung Sicherheit und Mitglied der universitären „Corona-Koordinierungsstelle“. Zutritt haben nur Personen, die aktuell keine typischen Symptome zeigen. Wer bereits Fieber hat, Erkältungssymptome verspürt oder am Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns leidet, muss also eine Arztpraxis aufsuchen.

Das Prozedere ist simpel: Direkt nach dem Check-in wird medizinisch geschultes Personal in Testkabinen einen Abstrich vornehmen. Nach circa 15 Minuten wird die getestete Person per E-Mail darüber benachrichtigt, dass das Ergebnis vorliegt. Dieses lässt sich über einen Link online abrufen. „Sollte der Test positiv ausfallen, bitten wir Sie darum, sich umgehend zu isolieren und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt zu verständigen oder sich alternativ über die zentrale Telefonnummer 116-117 einen Termin für einen PCR-Test vermitteln zu lassen“, betont Markmeyer-Pieles. Es sei darüber hinaus hilfreich, das private und berufliche Umfeld möglichst schnell zu informieren, um keine kostbare Zeit zu verlieren. Das Testzentrum ist verpflichtet, positive Antigen-Schnelltests dem Gesundheitsamt zu melden.

Höchste Vorsicht ist weiterhin geboten

Bedeuten die Antigen-Schnelltests einen Freifahrtschein für Zusammenkünfte? „Nein, auch mit den Tests können leider keine Lockerungen erfolgen“, macht Markmeyer-Pieles deutlich. Auch bei einer sorgfältigen und sachkundigen Durchführung könne ein Antigen-Schnelltest zu einem falschen Ergebnis – sowohl falsch-positiv als auch falsch-negativ – und einem „trügerischen Sicherheitsgefühl“ führen. „Zudem ist ein negativer Schnelltest immer nur eine Momentaufnahme. Die Aussagekraft des Schnelltests sinkt nach einigen Stunden deutlich ab.“ Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie alle weiteren geltenden Bestimmungen müssen daher auch weiterhin konsequent eingehalten werden. Mehr Informationen hierzu bietet die Hygieneordnung der Universität Freiburg.

Rimma Gerenstein

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