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Urlaubssemester und Universitätsbibliothek

Eine neue Regelung gleicht Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie in Studium und Lehre aus, und die UB öffnet zunächst eingeschränkt am 23. April 2020

Freiburg, 20.04.2020

„Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass wir individuelle Umstände und Bedürfnisse unserer Studierenden berücksichtigen“: So äußerst sich Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer über die jüngst verabschiedete Corona-Satzung der Universität Freiburg. Damit reagiert die Universität auf die Auswirkungen der Pandemie, die einen regulären Studien- und Lehrbetrieb für das kommende Semester sowie den Abschluss des vorangegangenen Wintersemesters unmöglich gemacht hat. Eine neue Regelung zum Urlaubssemester soll etwaige Verzögerungen ausgleichen und Studierenden weite Spielräume bieten. Außerdem informiert der Rektor über die Öffnung der Universitätsbibliothek (UB): Ab dem 23. April haben Studierende und Beschäftigte der Universität eingeschränkt Zugang zum Gebäude.

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Corona-Satzung der Universität Freiburg (pdf)