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„Im Wintersemester wird kein Hörsaal leer stehen“

Die rechtlichen Regelungen und niedrigen Inzidenzwerte eröffnen mehr Möglichkeiten für Präsenzlehre

Freiburg, 25.08.2021

Die Studierenden, Lehrenden und Universitätsleitungen in Baden-Württemberg haben viele Monate auf zukunftsweisende Signale gewartet und auch öffentlich Druck gemacht: Mit den aktuellen rechtlichen Regelungen hat die Politik inzwischen eine Grundlage geschaffen, auf der die Hochschulen verlässlich für das Wintersemester 2021/22 planen können. Welche Aussichten auf Präsenzlehre eröffnen sich nun an der Universität Freiburg?


Foto: Sandra Meyndt

„Im Wintersemester wird kein Hörsaal leer stehen“, sagt Prof. Dr. Michael Schwarze, Prorektor für Studium und Lehre. Die Universität Freiburg will ab Oktober 2021 möglichst viel Präsenzlehre im Rahmen eines hybriden Studienangebots ermöglichen. Nun habe die Politik die notwendigen Grundlagen für eine zuverlässige Planung geschaffen, erläutert Schwarze. Gemeinsam mit den Prorektor*innen der anderen Hochschulen in Baden-Württemberg hat er sich dafür eingesetzt, dass sich die Spielräume weiten.

Die Corona-Verordnung Studienbetrieb lässt nun mehr Ausnahmen für Präsenzlehre zu, und die voranschreitende Impfkampagne lässt auf mehr Öffnungen und mehr Möglichkeiten zur Begegnung hoffen: „Wir bitten daher alle, Studierende wie Lehrende, von den zahlreichen kostenlosen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Es war noch nie so einfach und unkompliziert wie jetzt, einen Termin zu bekommen“, unterstreicht der Prorektor.

Michael Schwarze hofft selbst auf mehr Begegnungen vor Ort. Der Romanistikprofessor wechselte vor einigen Monaten aus Konstanz nach Freiburg; das Amt an der Albert-Ludwigs-Universität hat er im Mai 2021 angetreten. „Ich kenne den Freiburger Campus leider nur unter Coronabedingungen – weitgehend leer. Mit der Planungssicherheit für das Wintersemester möchten wir die Studierenden nun bitten, rechtzeitig vor Semesterbeginn nach Freiburg zurückzukehren und hier vor Ort zu sein, um das universitäre Leben und die Präsenzlehre mitzugestalten.“

Geimpft, genesen, getestet

Schwarze zeigt sich vor dem Hintergrund der rechtlichen Regelungen optimistisch, betont allerdings: „Die wesentliche Voraussetzung für mehr Präsenzlehre ist, dass sich die pandemische Gesamtsituation nicht wieder drastisch verschlechtert.“ So viel zur Einschränkung – was ist aber konkret für das Wintersemester möglich? Die aktuelle Corona-Verordnung Studienbetrieb sieht vor, dass Räume im Vergleich zu den vergangenen drei Semestern deutlich verdichtet genutzt werden können, wenn 3G-Nachweise (3G: geimpft, genesen, getestet) vorgelegt und die Kontaktdaten erhoben werden. Auch dann ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Kann er nicht eingehalten werden, müssen die Teilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Studierende können den 3G-Nachweis elektronisch oder in Papierform vorlegen, und die Daten dürfen nicht gespeichert werden.

Präsenzlehre und digitales Lernen

Alle Lehrenden der Universität Freiburg haben die Möglichkeit, solche Veranstaltungen anzubieten, sofern Räume zur Verfügung stehen. Um das sicherzustellen, wird das Team der Raum- und Hörsaalvergabe im August gemeinsam mit den Fakultäten die Planungen für die Raumbelegung anpassen. „Die Gesundheit unserer Studierenden und Beschäftigten steht für uns dabei im Vordergrund“, sagt Schwarze.

Über die Details der Raumplanung hat der Prorektor die Mitglieder der Universität Ende Juli in einem Schreiben informiert. Trotz der Aussicht auf mehr Präsenz wird das digitale Lernen ein zentraler Aspekt in den Planungen für das Wintersemester bleiben: Die Lehrenden können sich nach wie vor dafür entscheiden, ihre Veranstaltungen auch digital oder hybrid abzuhalten, erläutert Schwarze. „Das könnte zum Beispiel bei besonders großen Vorlesungen, für die es nicht genug Hörsäle gibt, ein gutes Modell sein.“

Rimma Gerenstein

Corona-Website der Universität Freiburg