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Freiburg, 01.03.2017
Das Land Baden-Württemberg will zum Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für internationale Studierende sowie für ein Zweitstudium einführen. Die neue Gesetzesregelung betrifft Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind. Ab dem kommenden Wintersemester müssen sie Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester entrichten. Nach dem neuen Gesetzesentwurf müssen außerdem alle Studierenden, die ein zweites Studium nach einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium beginnen, Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Das Service Center Studium der Universität Freiburg hat nun eine Seite eingerichtet, die aktuelle Informationen zum Gesetz und seinen Ausnahmeregelungen bereithält.