Maximilian Haedicke wird Richter am Einheitlichen Patentgericht
Freiburg, 25.05.2023
Maximilian Haedicke wird als Richter am Einheitlichen Patentgericht die neu geschaffene europäische Institution mitgestalten. Foto: Klaus Polkowski
Prof. Dr. Maximilian Haedicke von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg wird zum 1. Juni 2023 Richter am Einheitlichen Patentgericht. Das Gericht ist eine neue europäische Institution und eröffnet einen einheitlichen Patentschutz in Europa. Es entscheidet über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent mit unmittelbarer Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten. Bislang sind Patente nur in einzelnen Ländern durchsetzbar, sodass Patentanmelder*innen bei Streitigkeiten auch in Europa separate Gerichtsverfahren anstrengen müssen. Das Einheitliche Patentgericht und das zeitgleich in Kraft tretende EU-Einheitspatent vereinfachen das nun erheblich. Insgesamt 17 EU-Mitgliedstaaten haben Teile ihrer nationalen Patentrechtsprechung auf das einheitliche Patentgericht übertragen. „Das Inkrafttreten des Einheitlichen Patentgerichts stellt einen Umbruch im europäischen Patentrecht dar und ist für die Rechtsentwicklung in Europa richtungsweisend“, so Haedicke. Zudem befördert es den Innovationsschutz und setzt damit weitergehende Anreize für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Eine Auswahlkommission schlug die Richter*innen vor, was von den jeweiligen Staaten anschließend bestätigt wurde. Haedicke, der als einziger hauptamtlicher Professor zum Richter am Einheitlichen Patentgericht ernannt worden ist, wird seine Tätigkeit in Forschung und Lehre an der Universität Freiburg neben dem Richteramt fortführen.
Aufbruchsstimmung im Patentrecht
Das Einheitliche Patentgericht sorgt in Verbindung mit der Einführung des Einheitspatents für Aufbruchsstimmung im Bereich des Patentrechts. „Es ist eine einmalige Gelegenheit, an diesem historischen Prozess mitzuwirken“, sagt Haedicke. Denn es gebe viel Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit, neues Recht zu etablieren. Hinzu kommen weitere Neuerungen: So ist das Einheitliche Patentgericht das erste europäische Gericht, an dem Privatpersonen klageberechtigt sind. Das Gericht hat eine Verfahrensordnung, in der Elemente unterschiedlicher Rechtstraditionen verbunden sind, was einen weiteren entscheidenden Schritt zur Harmonisierung des Rechts in der Europäischen Union darstellt. Und auch die Arbeitsweise ist neuartig, da nicht nur die Akten des Gerichts komplett digital sind, sondern der Großteil des Verfahrens mit der Hilfe eines Case Management Systems online durchgeführt wird.
Experte für Patentrecht
Haedicke studierte in München, Genf und Washington D.C. Anschließend arbeitete er unter anderem am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München. Seit 2003 ist er Professor für das Recht des Geistigen Eigentums an der Universität Freiburg. Von 2011 bis 2017 war er Richter des auf das Patentrecht spezialisierten zweiten Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
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