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Die Ergebnisse der Universitätswahlen stehen fest

Der Senat und die (Großen) Fakultätsräte sind gewählt

Freiburg, 26.07.2023

Vom 13. bis 19. Juli 2023 fanden die Universitätswahlen statt. Dabei haben alle Mitgliedergruppen der Universität Freiburg ihre Vertreter*innen in den Senat und die (Großen) Fakultätsräte gewählt. Bei den Universitätswahlen 2023, die vom 13. bis 19. Juli 2023 stattfanden, haben die Mitgliedergruppen der Universität Freiburg – Hochschullehrer*innen, wissenschaftlicher Dienst, Studierende, Doktorand*innen und Mitarbeitende aus Verwaltung und Technik – ihre Vertreter*innen in den Senat und in die Fakultätsräte bzw. Großen Fakultätsräte gewählt.

Die Wahlbeteiligung lag über alle Wähler*innengruppen hinweg bei 13,44 % und damit ein wenig höher als bei den letzten großen Wahlen 2019: Hier betrug sie 12,8%.

In der Wahlordnung gab es erstmals Regelungen zur paritätischen Besetzung der Wahlvorschläge. 21 der 40 gewählten Mitglieder des Senats sind nun weiblich.

Der Senat repräsentiert alle Bereiche der Hochschule. Die Amtszeiten beginnen für Gremienmitglieder am 1. Oktober 2023 und dauern für Studierende und Doktorand*innen bis zum 30. September 2024, für alle anderen Gewählten bis zum 30. September 2027. Aufgrund ihres Amtes gehören außerdem die Rektorin, die Kanzlerin und die Gleichstellungsbeauftragte dem Gremium an. Die Fakultätsräte bzw. Großen Fakultätsräte haben auf der Ebene der Fakultäten ähnliche Aufgaben und Funktionen wie der Senat für die Gesamtuniversität.

Weitere Informationen:
Webseite zu den Universitätswahlen

Kontakt:
Ulrike Hülsmann
Wahlleiterin
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Tel.: 0761/203-4850
E-Mail: