Weiterstudieren trotz Urlaubssemester
Freiburg, 20.04.2020
Die Voraussetzungen für die Erbringung der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen schaffen: Das ist das Ziel der am 17. April 2020 verabschiedeten Corona-Satzung der Universität Freiburg. Die Satzung legt wesentliche Rahmenbedingungen für den Ablauf von Studium und Lehre für das Sommersemester 2020 fest. Damit reagiert die Universität auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die einen regulären Studien- und Lehrbetrieb für das kommende Semester sowie den Abschluss des vorangegangenen Wintersemesters unmöglich gemacht hat. Eine neue Reglung zum Urlaubssemester soll nun einen Rahmen schaffen, um etwaige Verzögerungen ausgleichen zu können. „Mit der Corona-Satzung bieten wir unseren Studierenden die maximale Wahl- und Entscheidungsfreiheit im Rahmen des rechtlich Möglichen“, sagt Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. „Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass wir mit dieser Regelung individuelle Umstände und Bedürfnisse berücksichtigen.“
Wer wegen der Corona-Pandemie die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen nicht rechtzeitig absolvieren konnte und nun zum Beispiel fürchtet, aufgrund einer verlängerten Studiendauer eine finanzielle Förderung wie BAföG zu verlieren, kann sich für das Sommersemester 2020 beurlauben lassen. Dieses Semester wird dann zwar als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester angerechnet und schlägt somit nicht bei der Regelstudienzeit zu Buche. Die wesentliche Änderung: Obwohl ein Urlaubssemester eingelegt wird, dürfen Studierende trotzdem alle digital angebotenen Lehrveranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung belegen, Studienleistungen erbringen und Prüfungen absolvieren.
Darüber hinaus dürfen die Lehrenden in diesem Semester von der festgelegten Art der Lehr- und Prüfungsleistungen abweichen: Für jede Art von mündlicher Prüfung kann auf digitale Lösungen zurückgegriffen werden. Prüfungen können auf Antrag der Studierenden zum Beispiel als Videokonferenz absolviert werden. Alle Lehrveranstaltungen werden digital vonstattengehen, teilweise mit zusätzlichen Präsenzangeboten. „Die Regelung kommt zum Beispiel Studierenden zugute, die sich derzeit im Ausland aufhalten und nicht einreisen dürfen, oder Studierenden, die ihr Auslandsjahr abbrechen mussten. Die sonst erforderlichen Studiengebühren für internationale Studierende sowie die Gebühren für ein Zweitstudium entfallen, wenn sich Studierende beurlauben lassen“, erläutert Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre.
Nach derzeitigem Stand startet die Vorlesungszeit für das Sommersemester an der Universität Freiburg am 11. Mai 2020. Der spätere Beginn des Vorlesungszeitraums wird kompensiert, indem die lehrfreie Exkursionswoche nach Pfingsten vom 2. bis zum 5. Juni entfällt und der Vorlesungsbetrieb eine Woche später endet – also am 31. Juli. Der Vorlesungszeitraum wird damit insgesamt um eine Woche verkürzt.