Regelmäßige Umweltberichte, grüne Geldanlagen
Freiburg, 29.06.2020
Die Universität Freiburg setzt ein Zeichen für den Klimaschutz: Sie hat ihre Umweltleitlinien und ihre Anlagerichtlinien aktualisiert und wird künftig einmal im Jahr einen Umweltbericht sowie alle drei Jahre einen umfangreicheren Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. „Universitäten als Stätte schöpferischen Vorausdenkens und Motor von Veränderung kommt eine besondere Verantwortung für den bewussten Umgang mit unseren Ressourcen und der resilienten, nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft zu“, betont Kanzler Dr. Matthias Schenek. „Eingebettet in die Strategie des Landes Baden-Württemberg strebt die Universität Freiburg Klimaneutralität bis 2040 an.“ Der erste Umweltbericht für 2018/2019 mit den überarbeiteten Umweltleitlinien ist ebenso auf ihrer Website abrufbar wie die geänderten Anlagerichtlinien.
Wesentliche Neuerungen in den erstmals im Jahr 2007 veröffentlichten Umweltleitlinien sind unter anderem, dass der Klimaschutz als wichtiges Ziel aufgenommen wurde und sich die Universität zu den regelmäßigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. In ihrem Umweltbericht 2018/2019 legt die Universität wesentliche Fakten und Zahlen zu ihrer Kohlenstoffdioxid-Teilbilanz offen: Die Treibhausgasemissionen infolge des Energieverbrauchs sind ebenso dargestellt wie eine Hochrechnung der durch Dienstreisen verursachten Emissionen. „Die Daten zeigen, dass die Universität beim Gesamtenergieverbrauch oder bei der Erzeugung von Solarenergie auf einem guten Weg ist“, berichtet Schenek. „Zur Entwicklung anderer Bereiche wie beispielsweise der Dienstreisen dagegen können wir noch keine Aussage treffen, da uns bislang Vergleichswerte aus früheren Zeiträumen fehlen.“ Die weitere Berichterstattung soll diese Lücken schließen und außerdem kontinuierlich erweitert werden – so soll sie künftig unter anderem den Materialeinkauf berücksichtigen.
Die Anlagerichtlinie gilt für die Verwaltung des Körperschaftsvermögens der Universität Freiburg, das unter anderem 34 Treuhandstiftungen umfasst. Sie enthält nun die Bestimmung, dass Unternehmen, deren Kerngeschäft auf der Exploration, der Förderung, dem Transport und dem Vertrieb von oder der Energiegewinnung aus fossilen und nuklearen Energieträgern – also aus Kohle, Öl, Gas und Uran – beruht, aus der Vermögensanlage ausgeschlossen werden. Ebenso werden Unternehmen ausgeschlossen, die im Kerngeschäft Militärwaffen oder Militärmunition herstellen beziehungsweise vertreiben. Betreiben Unternehmen die oben genannten Geschäftsfelder zusätzlich neben ihrem Kerngeschäft, sollen sie ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die vermögensverwaltenden Banken sind über die neuen Anlagerichtlinien informiert und angewiesen worden, die gemäß Anlagerichtlinie betroffenen Papiere so bald wie möglich zu ersetzen, betont Schenek: „Wir verpflichten uns zum Divestment bei gleichzeitigem Erhalt unseres Stiftungsvermögens, von dessen Erträgen unsere Studierenden unmittelbar profitieren.“
Die Aktualisierung der Umweltleitlinien und der Anlagerichtlinien erfolgte im Austausch mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Statusgruppen der Universität Freiburg. „Wir bedanken uns insbesondere bei unseren Studierenden, die uns auf dem Weg zu einem noch nachhaltigeren universitären Betrieb kritisch, konstruktiv und engagiert begleiten“, sagt Matthias Schenek. „Wir teilen das visionäre Ziel einer CO2-neutralen Universität und laden sie daher ein, den Dialog insbesondere im Arbeitskreis Nachhaltige Universität weiter mit uns zu führen.“
Weitere Informationen
- Umweltbericht 2018/2019 mit den aktualisierten Umweltleitlinien der Universität Freiburg
- Anlagerichtlinien der Universität Freiburg
Kontakt:
Dr. Jürgen Steck
Arbeitskreis Nachhaltige Universität
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Tel.: 0761/203-7970
juergen.steck@zv.uni-freiburg.de