Universität veröffentlicht Gutachten zu Armin Klümper
Freiburg, 22.06.2017
Die Universität hat das Gutachten mit dem Titel „Armin Klümper und das bundesdeutsche Dopingproblem: Strukturelle Voraussetzungen für illegitime Manipulationen, politische Unterstützung und institutionelles Versagen" auf ihrer Website www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten veröffentlicht. Autoren sind der Sportwissenschaftler Dr. Andreas Singler und der Sportpädagoge Prof. Dr. Gerhard Treutlein.
Damit hat die Universität alle Gutachten ehemaliger Mitglieder der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin", die von den Autoren nach Berücksichtigung der externen Rechtsprüfung fertiggestellt wurden, veröffentlicht. „Die Universität Freiburg hat alles, was ehemalige Kommissionsmitglieder an Arbeitsergebnissen in rechtlich publizierfähiger Form vorgelegt haben, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt", betont Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. „Wir haben damit Wort gehalten, unseren entschiedenen Aufklärungswillen unter Beweis gestellt und einen essenziellen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte der Freiburger und bundesdeutschen Sportmedizin geleistet."
Das Gutachten dokumentiert erstmals umfassend die Tätigkeit von Prof. Dr. Armin Klümper. Es bestätigt – wie in der Presse berichtet –, dass Armin Klümper aktiv am Doping von Sportlern und Sportlerinnen mitgewirkt habe. Klümper habe dopingtaugliche Mittel augenscheinlich im großen Stil über Jahrzehnte hinweg rezeptiert und verabreicht. Er habe damit für Weltrekorde, Medaillen und viele Spitzenleistungen mitverantwortlich gezeichnet, die ohne Dopingmaßnahmen vor dem Hintergrund der damaligen internationalen Leistungsentwicklungen in der Regel nicht denkbar waren. Diese Erfolge wiederum hätten ihm geholfen gegenüber der Politik und dem Sport Ressourcen zu akquirieren.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat unterdessen mitgeteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren aufgrund von Strafanzeigen, die der Gutachtenautor Andreas Singler gegen den Rektor der Albert-Ludwigs-Universität gestellt hat, eingestellt hat. Damit hat sie die Position der Universität Freiburg, die aus der Arbeit der Evaluierungskommission hervorgegangenen Gutachten zu Recht veröffentlicht zu haben, bestätigt. Wie die Staatsanwaltschaft in der Begründung mitteilt, geht sie davon aus, dass „die Evaluierungskommission mit dem Zweck der Aufarbeitung der Doping-Geschichte der Freiburger Sportmedizin errichtet wurde und zu diesem Zweck auch die Publikation des Abschlussberichtes der Kommission durch die Universität Freiburg beabsichtigt war. Nachdem ein Abschlussbericht der Kommission nicht erstellt wurde, traten an dessen Stelle die einzelnen Gutachten" – für diese wiederum habe die Universität damit eine Veröffentlichungsbefugnis.