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Mitwählen, mitreden, mitentscheiden

Studierende und eingeschriebene Promovierende wählen ihre Vertreter für Senat, Fakultätsrat und Studierendenrat

Freiburg, 22.06.2015

Mitwählen, mitreden, mitentscheiden

Foto: Gina Sanders/Fotolia

Am 30.06.2015 werden von 10 bis 19 Uhr im Rahmen der Universitätswahlen die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat und in den Fakultätsräten gewählt. Zudem finden die Wahlen zum Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft statt.

Für den Senat werden vier, für die Fakultätsräte/Großen Fakultätsräte je fünf bis sechs studentische Mitglieder gewählt. Die Amtszeit in diesen Gremien der Universität dauert jeweils ein Jahr und beginnt am 1. Oktober 2015. Zeitgleich mit den Universitätswahlen und in denselben Räumen können die Wählerinnen und Wähler bei den Wahlen zum Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft Stimmen für die Fachbereichsvertretungen und zehn weitere Abgeordnete abgeben. Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist im jeweiligen Fachbereich wahlberechtigt. Die Zuordnung der Studierenden zu den Fachbereichen erfolgt nach dem ersten Hauptfach im ersten Studiengang.


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