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Bedingungsloses Grundeinkommen

Der Wirtschaftspolitiker Bernhard Neumärker erklärt, welche Vor- und Nachteile dieser alternative Sozialstaatsansatz bietet

Freiburg, 25.05.2016

Bedingungsloses Grundeinkommen

Die Bürger der Schweiz stimmen über ein Grundeinkommen ab. Foto: pagomenos - Fotolia.com

Die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz werden am 5. Juni 2016 in einer Volksabstimmung darüber entscheiden, ob ihr Staat ein bedingungsloses Grundeinkommens (BGE) einführt. Finnland experimentiert demnächst mit verschiedenen Formen und Bestandteilen dieses Konzepts. „Das bedingungslose Grundeinkommen kann, wenn es geeignet ausgeformt ist, den Mindestlohn vorteilhaft ersetzen“, sagt Prof. Dr. Bernhard Neumärker.

Dank eines BGE würden Menschen von der Angst befreit, unter ihr Existenzminimum zu fallen: „Von dieser gewonnenen Freiheit erhofft man sich, besonders für untere Einkommensschichten, weniger Ausbeutungspotenzial durch Niedrigstlöhne sowie mehr Produktivität, Kreativität, Muße und Risikobereitschaft zur Übernahme unternehmerischer Aktivitäten“, so Neumärker. Ein weiterer Vorteil sei, dass Bürger häufiger unbezahlte und ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen könnten. Andererseits hätten Arbeitssuchende die Freiheit, eine Arbeit abzulehnen, wenn sie die Entlohnung als zu gering empfinden, ohne in Existenznöte zu geraten.

Grundsätzliche politische und fiskalische Probleme bestünden darin, die „optimale“ Höhe des BGE sowie dessen Finanzierung festzulegen. Die in der Schweiz angesetzte Höhe könne als zu hoch empfunden werden und deshalb zur Ablehnung des an sich gelungenen Ansatzes führen, erklärt Neumärker. „Das zentrale politische Problem ist, dass viele Interessengruppen befürchten, ihre tatsächlichen oder scheinbaren Vorteile im bisherigen teuren, ineffizienten und ungerechten Sozialstaatssystem zu verlieren.“ Bemerkenswert sei andererseits, dass linke bis liberal-konservative Kräfte Ausgestaltungsvorschläge machen. „In einem gewissen Maße scheint ein gesellschaftsweiter Konsens für ein BGE also möglich.“

Neumärker ist Direktor der Abteilung für Wirtschaftspolitik und Ordnungstheorie am Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung der Universität Freiburg. Die Abteilung leistet und verbindet ökonomische Grundlagenforschung sowie ordnungsökonomische Analysen von spezifischen wirtschaftspolitischen Handlungsfeldern, zu denen auch das BGE gehört. Im Sommersemester 2016 veranstaltet Neumärker das Seminar „Basic Income and Social Justice", zu dessen Inhalten Experimente zur gesellschaftlichen Akzeptanz des BGE gehören. 

Artikel über Bernhard Neumärkers „Social Contract Laboratory“ im Magazin uni’lernen:
http://www.pr2.uni-freiburg.de/publikationen/unilernen/unilernen-2013/page1.html#/44